Frank Günther, Senior Consultant und Kreditspezialist, FCH Consult GmbH[1]
I. Rechtlicher Rahmen und Ziele des neuen technischen Standards[2]
Für die deutschen LSI-Banken gelten seit 01.01.2019 durch Umsetzung der finalen EBA-Leitlinien zur Bildung von Gruppen verbundener Kunden (Guidelines on connected clients under Article 4(1)(39) of Regulation (EU) No 575/2013 (EBA/GL/2017/15) im BaFin Rund-schreiben 14/2018 – Umsetzung der EBA-Leitlinien zu verbundenen Kunden gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) die aktuellen Anforderungen zur Bildung von Kreditnehmergruppen in den wesentlichen Kredit- und Meldewesenprozessen.
Gemäß Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation – CRR) war die EBA aufgefordert, Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS) zu erarbeiten, in denen festgelegt wird, unter welchen Umständen die in Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 genannten Bedingungen für die Bildung einer Gruppe verbundener Kunden erfüllt sind. Am 08.06.2022 legte die EBA ein Konsultationspapier zum Regulatory Technical Standard zur Ermittlung einer Gruppe verbundener Kunden gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vor. [...]
Beitragsnummer: 21771
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