Mittwoch, 11. Mai 2022

„Environment, Social & Governance“-Kriterien in der Kreditvergabe

Risikomanagement und Offenlegung erfordern die Erhebung und Bewertung von ESG-Informationen im Kreditgeschäft


Dr. Thomas Siwik, Leiter Unternehmensentwicklung, CredaRate Solutions GmbH

 

Sustainable Finance-Strategie der EU 

Wissenschaftler sehen die Menschheit bis zum Jahr 2050 näher am Worst Case-Klimaszenario (RCP 8.5 des IPCC) als auf dem angepeilten Pariser Klimapfad (RCP 2.6). Zur Erreichung der Klimaziele bestehe eine signifikante Ambitions- und Umsetzungslücke. Die Motivlage der EU-Institutionen ist dabei klar darauf ausgerichtet, die Finanzwirtschaft zur Erfüllung ihrer Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie in die Pflicht zu nehmen. Auf das regulatorische Ziel der Stabilität der Finanzmärkte zahlt zwar die Outside-in-Perspektive (Risikosicht) ein, ungeachtet dessen werden die übergeordneten Klimaziele jedoch nur über die Forcierung der Inside-out-Perspektive (Impactsicht) erreichbar sein. Insofern darf nicht verwundern, dass die europäische ESG-Regulierung der Banken beiden Sichten Wirkung verschafft.

Die Regulierung der Kreditwirtschaft zur Nachhaltigkeit greift im Wesentlichen in drei Bereiche ein: 

  • Risikotragfähigkeit
  • Offenlegung und 
  • Kennzeichnung nachhaltiger Finanzprodukte.


Anforderungen an die Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft

Entsprechend ihrem Auftrag steht für die Bankenaufsicht die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimarisiken in der Risikotragfähigkeit der Kreditinstitute an erster Stelle. Die EBA hat in ihren Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung, die sie am 29.05.2020 veröffentlicht hat, prinzipielle Anforderungen an die Berücksichtigung von ESG-Risiken in der Kreditvergabe formuliert. Dies betrifft neben Kredite an Unternehmen (Tz. 126, 146) auch die Finanzierung von Immobilien, Schiffen und Projekten (Tz. 168, 175, 184, 187, 208). EZB und BaFin haben ihre Compliance mit diesen Vorgaben erklärt und damit die Übernahme in ihre Beaufsichtigung zum 30.06.2021 bzw. 2022 vorgesehen, wobei eine Umsetzung in den MaRisk noch aussteht. Wesentlich konkreter äußert sich die EBA in ihrem Bericht zu Management and Supervision of ESG Risks (EBA/REP/2021/18), der am 28.06.2021 der Europäischen Kommission übermittelt und zugleich veröffentlicht wurde. Im Anhang I hierzu teilt die EBA ihre – unverbindlichen und nicht erschöpfenden – Vorstellungen zu spezifischen ESG-Indikatoren, die im Kreditgeschäft erhoben und beurteilt werden könnten.

Mit der Offenlegung von Nachhaltigkeits- und insb. Klimarisiken in den Bankbilanzen sollen Investoren und Öffentlichkeit besser darüber informiert werden, welchen ESG-Risiken ein Institut ausgesetzt ist und welchen Beitrag es für die Gesellschaft bzw. gegen den Klimawandel leistet. Die nicht-finanzielle Berichterstattung nach NFRD ist bereits im HGB und ergänzend im AktG verankert, betrifft allerdings überwiegend die Unternehmenssphäre des berichtenden Instituts. Mit Inkrafttreten der im Komitologieverfahren befindlichen CSRD wird es zu erheblichen Erweiterungen kommen, was zum einen den Umfang und die stärker standardisierte Berichtsform, zum anderen aber auch eine Prüfungspflicht sowie eine Erweiterung des Anwenderkreises betrifft. Hinzu kommen die Angaben nach der delegierten Taxonomie-Reportingverordnung, die von den Instituten fordert, ihre Anteile taxonomiekonformer Assets offenzulegen.

Daneben hat die Wertpapieraufsicht die Bewerbung grüner Produkte wie Fonds gegenüber Anlegern in den Fokus genommen, um dem green washing einen Riegel vorzuschieben. Im Hinblick auf die Verwendung von Krediten in als nachhaltig beworbenen Pfandbriefen, Debt Funds und CLO sind hier entsprechende Informationspflichten vorgesehen.


ESG-Scoring zur Informationsbeschaffung und Bewertung

Das ESG-Scoring, das bereits in größeren Instituten und von Anbietern wie der CredaRate eingeführt wurde, bedient die zuvor ausgeführten Anforderungen an das Risikomanagement und die Offenlegung. Die noch viel wichtigere Funktion des ESG-Scorings ist es allerdings, den Transformationsprozess der Wirtschaft mit Finanzierungen zu unterstützen. Erst mit einer konkreten Beurteilung der ESG-Indikatoren des Kreditnehmers und seiner Sicherheiten lassen sich Rückschlüsse auf Transformations- und mithin Finanzierungserfordernisse ziehen. Banken erkennen einen strategischen Vorteil darin, ihre Kreditnehmer kritisch, aber konstruktiv auf ihrem Nachhaltigkeitspfad zu begleiten. Das ESG-Scoring von CredaRate spielt in diesem Prozess für die Entwicklungspartner und Pilotkunden eine ganz entscheidende Rolle.


PRAXISTIPPS

  • Mit der ESG-Strategie des Hauses und der Anwendung im Kreditgeschäft auseinandersetzen.
  • Mit Kreditnehmern in Gespräche zur Nachhaltigkeitsstrategie eintreten.
  • Fachliches Vorgehen des ESG-Scorings verstehen und Kreditnehmern vermitteln.
  • ESG-Scoringergebnisse mit den Kreditnehmern besprechen.
  •  Finanzierungsstrategien für die Transformation von Geschäftsmodellen entwickeln.

Beitragsnummer: 21679

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