Christian Klaus, M.Sc., Kompetenzteam Risikomanagement, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft[1]
I. Einleitende Worte
Ein zentrales Kriterium für die Beurteilung der Werthaltigkeit eines Kreditengagements ist neben der Sicherheitenbeurteilung auch die Bonität des Kreditnehmers. Diese wird insbesondere durch die Rückzahlungswahrscheinlichkeit beeinflusst. Neben der Risikoklassifizierung anhand von statistischen Verfahren bzw. der bankindividuellen Einschätzung lässt vor allem die Auslastung der Kapitaldienstfähigkeit (KDF) eine Einschätzung über Wahrscheinlichkeit des Rückflusses ausgelegter Darlehen zu. Aktuelle Ergebnisse aus Sonderprüfungen gem. § 44 Abs. 1 KWG zeigen oftmals gewichtige Feststellungen im Bereich der Kapitaldienstfähigkeitsberechnung, die in Kombination mit anderen Feststellungen zu einer Einschränkung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation führen können. Dies trifft sowohl bei regulären Kreditprozessprüfungen als auch speziellen PAAR-Prüfungen zu.[2] Anders als bei Sicherheitenprozessen oder der Problemkreditbehandlung, bei welchen durch die letztjährige MaRisk-Novelle neue regulatorische Anforderungen eingeführt wurden, sind die aktuellen Beanstandungen in Bezug zur KDF-Berechnung jedoch nicht ursächlich in der fehlenden Umsetzung von aufsichtlichen Regularien zu finden. Die Mängel resultieren vielmehr aus unvollständigen bankindividuellen Regelungen und Prozessvorgaben, fehlenden Validierungen bzw. Begründungen von Pauschalen sowie handwerklichen Fehlern bei der Berechnung in Einzelfällen. Außerdem erscheint die Auslegung der Verwaltungspraxis in Bezug auf die Anforderungen an die regelmäßige Bonitätsüberprüfung – auch anhand der Kapitaldienstfähigkeit – schärfer zu sein als in der Vergangenheit. Die Einzelfallmängel resultieren im Wesentlichen aus Mängeln bei der Berechnung von gewerblichen Engagements, da diese – anders als bspw. privaten Baufinanzierungen – in der Einzelfallprüfung regelmäßig im Detail untersucht werden.
Banken sollten daher ihre Vorgaben zur KDF-Berechnung – nicht nur zur Vermeidung von Feststellungen in externen Prüfungen, sondern insbesondere auch für die Sicherstellung einer sachgerechten Kreditvergabepraxis – überprüfen und ggf. ergänzen. Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, werden nachfolgend beschrieben.
II. Anforderungen an die Kapitaldienstfähigkeitsprüfung
1. Aufsichtsrechtliche Vorgaben [...]
Beitragsnummer: 20612