Freitag, 30. September 2022

GwG – Der risikobasierte Ansatz

Bewertungsspielräume nutzen durch die risikobasierte Umsetzung der BaFin-AuA-BT-KI Punkt 1.2 – basierend auf den Ergebnissen der Kundenrisiko-Scorecard

Elmar Scholz, Chief Compliance Officer, Abteilungsleiter Compliance, Prävention gegen Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung/sonstige strafbare Handlungen, Compliance, Spezialthemen (z. B. FATCA, QI), Sparkasse am Niederrhein

I. Einleitung

Mit Wirkung vom 08.06.2021 hat die BaFin ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise –Besonderer Teil für Kreditinstitute (BaFin-AuA-BT-KI) in Kraft gesetzt. Lediglich für den Punkt 1. – Herkunft der Vermögenswerte bei Bartransaktionen außerhalb und innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung wurde eine Übergangsfrist zur Umsetzung bis zum 08.08.2021 eingeräumt.

Mehr oder weniger parallel wurde das Geldwäschegesetz (GwG) durch das Transparenz-Finanzinformations-Gesetz Geldwäsche mit Datum 01.08.2021 novelliert. Wenngleich hierbei der Schwerpunkt bei den Änderungen zum Transparenzregister lag, ist die Einführung des neuen § 3a GwG „Risikobasierter Ansatz, nationale Risikoanalyse“ für die Verpflichteten von Bedeutung. Obwohl gerade die Kreditwirtschaft bereits seit vielen Jahren den risikobasierten Ansatz anwendet (siehe Auslegungs- und Anwendungshinweise der DK und der BaFin), so vermag die Darlegung im GwG selbst durchaus einen höheren Stellenwert zum Ausdruck bringen.

Es war daher überlegenswert, den bereits bestehenden institutsindividuellen risikobasierten Ansatz – insbesondere in technischer Hinsicht – zu validieren, dies letztlich auch vor dem Hintergrund der BaFin-AuA-BT-KI Punkt 1.2.

Da die meisten Kreditinstitute ihre Zahlscheingeschäfte entweder ganz eingestellt oder auf max. 999,99 begrenzt haben, wird der Punkt 1.1 der BaFin-AuA-BT-KI (Bareinzahlungen > 2.500,00 € außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung) in diesem Beitrag nicht weiterbetrachtet. Auch wäre eine Umsetzung durch Einziehung der entsprechenden Obergrenze einfach umzusetzen.

II. Schritt 1: Risikobasierter Ansatz auf Basis der Kundenrisiko-Scorecard

1. Ausgangslage [...]
Beitragsnummer: 19571

Weiterlesen?


Dies ist ein kostenpflichtiger Beitrag aus unseren Fachzeitschriften.

Um alle Beiträge lesen zu können, müssen Sie sich bei MeinFCH anmelden oder registrieren und danach eines unserer Abonnements abschließen!

Anmeldung/Registrierung

Wenn Sie angemeldet oder registriert sind, können Sie unter dem Menüpunkt "BankPraktiker DIGITAL" Ihr

aktives Abonnement anschauen oder ein neues Abonnement abschließen.

Beitrag teilen:

Produkte zum Thema:

Produkticon
Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (FCH)

2.095,00 € exkl. 19 %

22.05.2023 - 26.05.2023

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Das Tipping-off nach § 47 GwG Verbot und dessen Reichweite in der Bank

Die Reichweite des Tipping-offs und die Schwierigkeiten bei dessen Umsetzung in der Bankpraxis

17.11.2023

Beitragsicon
Präventionsmaßnahmen zur Terrorismusfinanzierung im Fokus

Extremismus und Terrorismusfinanzierung erkennen, die aktuellen Herausforderungen für Geldwäschebeauftragte ableiten, Risikoanalyse & Monitoring anpassen

15.02.2024

Beitragsicon
Nachhaltigkeitsmanagement – Prüfungsansätze für die Interne Revision

“Ein Gespenst geht um …” Nachhaltigkeit und ESG bieten mehr Chancen und sind eine absolute Notwendigkeit aufgrund des menschengemachten Klimawandels.

26.02.2024

Beitragsicon
Vergütungsregelungen durch die Hintertür? Der neue BT 8 MaComp

Die Überführung der Leitlinien in den BT 8 der MaComp hat verschiedene wesentliche Änderungen für diesen nach sich gezogen.

09.04.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.