Donnerstag, 31. März 2022

Fit & Proper 2.0: Das Leitungsorgan im Fokus der Bankenaufsicht

Überarbeitete EBA-Leitlinien setzen erhöhte Anforderungen an die Eignung von Geschäftsleitern und Schlüsselfunktionen in der EU-Bankenunion voraus

Michael Hackenberg, Leiter Filialdirektion Gunzenhausen, Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen

I. Hintergrund 

Vergangene globalwirtschaftliche Krisen waren in ihrem Ursprung oftmals eng verbunden mit einem nicht hinreichend regulierten Banken- und Finanzsystem. Insbesondere bedeutende Kreditinstitute nehmen in erheblichem Umfang Einfluss auf Finanzmärkte, wodurch Entscheidungen der ersten Führungsebene für die Solidität des eigenen Unternehmens als auch für den Bankensektor im Allgemeinen richtungsweisend sind.

Aus dieser Situation heraus ist es unerlässlich, dass Schlüsselfunktionen in Kreditinstituten definierte Eignungskriterien erfüllen, um unter Einbezug rechtlicher, strategischer und erfolgskritischer Aspekte die Tragweite und die Risiken des eigenen Handelns abwägen zu können.

Die Leitlinien zur Eignungsbewertung wurden im vergangenen Jahr erneut überarbeitet und sind zum 31.12.2021 umzusetzen. Damit geht einher, dass die Anforderungen an die Eignung von Leitungs- und Schlüsselfunktionen weiter steigen, wodurch ein tiefergehender Personaleignungsprozess durch das jeweilige Institut erforderlich ist. Mit den neuen Fit & Proper-Vorgaben erhöhen sich ebenfalls die Prüfungselemente an die ordnungsgemäße Personalausstattung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.

Dieser Fachbeitrag hat zum Ziel, ein Grundverständnis der Fit & Proper-Anforderungen für das Leitungsorgan eines Kreditinstitutes zu vermitteln und praxisnahe Anhaltspunkte für eine nachhaltige Umsetzung dieser Vorgaben hervorzuheben. Zudem wird dargelegt, mit welchen wesentlichen Neuerungen sich Kreditinstitute sowie deren Leitungsorgane und Schlüsselfunktionen durch die aktuellen Änderungen konfrontiert sehen.

Im zweiten Abschnitt werden zur besseren Abgrenzung die rechtlichen und bankaufsichtlichen Grundlagen dargestellt, bevor im dritten Abschnitt auf konkrete Vorgaben der Bankenaufsicht an die persönliche und formelle Eignung eingegangen wird. Im vierten Abschnitt sollen praxisbezogene Umsetzungsschritte der regulatorischen Vorgaben an das Leitungsorgan Aufschluss darüber geben, wie eine dauerhaft erfolgreiche Umsetzung von Fit & Proper gelingen kann. Der fünfte Abschnitt informiert über die kürzlich ausgearbeiteten Neuerungen an die Fit & Proper-Anforderungen, bevor eine Zusammenfassung Aufschluss über zentrale Erkenntnisse dieses Fachbeitrages gibt und Tipps zur Fit & Proper-Umsetzung in der Praxis angemerkt werden.

II. Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Eignungsbewertung 

Der Fit & Proper-Regulierungsrahmen der europäischen und nationalen Aufsichtsinstitutionen lässt sich im Top-Down-Ansatz wie folgt beschreiben. [...]
Beitragsnummer: 19569

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