Rechtsanwalt Christof Blauß, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partner der Anwalts- und Steuerberater-Sozietät SNP Schlawien Partnerschaft mbB
Mit dem Urteil vom 12.01.2022[1] entschied der für das Gewerbemietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH, dass bei einer Schließung eines Ladengeschäfts aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie grundsätzlich ein Anspruch des Gewerbemieters auf Mietanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 I BGB) in Betracht kommen könne. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Konsequenzen dieses Urteils für die Finanzierung von Gewerbeimmobilien.
I. Das BGH-Urteil
Aufgrund des von den Landesregierungen angeordneten Lockdowns in Folge der COVID-19-Pandemie waren Einzelhändler, deren Geschäfte nicht der Grundversorgung dienten, vor allem aber auch Gastronomiebetriebe, zur Schließung verpflichtet. Zahlreiche betroffene Unternehmen versuchten daraufhin gegenüber ihrem Vermieter die Miete zu mindern, mit der Argumentation, die Gebrauchstauglichkeit der Immobilie sei i. S. d. § 536 I BGB wegen der staatlich angeordneten Schließungen eingeschränkt.[2] [...]
Beitragsnummer: 19513
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