Gerald Redinger, Off-Site Analyst, Europäische Großbankenaufsicht, Oesterreichische Nationalbank
Die Auseinandersetzung mit ESG-Risiken (E=Environmental; S=Social; G=Governance) und hier wiederum besonders mit Klima- und Umweltrisiken („E“) muss aktuell als Megatrend betrachtet werden. Als Megatrend bezeichnet man umfassende politische, wirtschaftliche, soziale, technologische, ökologische und rechtliche/ethische Veränderungen, die sich typischerweise langsam entwickeln, dann aber weitreichende und langfristige Konsequenzen haben. Ein solcher Megatrend prägt dann typischerweise andere Trends.
Definition von Klima- und Umweltrisiken und Zusammenwirken mit anderen Risikoarten
In Anlehnung an die Definition von ESG-Risiken der BaFin können Klima- und Umweltrisiken wie folgt definiert werden: Ereignisse oder Bedingungen aus dem Bereich Umwelt, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Dies schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken ein.
Physische Risiken ergeben sich sowohl in Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen (Beispiele: Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen, Stürme, Hagel, Lawinen) als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen (Beispiele: Niederschlagshäufigkeit und -mengen, Wetterunbeständigkeit, Meeresspiegelanstieg, Anstieg der Durchschnittstemperaturen und regionale Extreme).
Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Politische Maßnahmen können zu einer Verteuerung und/oder Verknappung fossiler Energieträger führen (Beispiele: Kohleausstieg, CO2-Steuer) oder zu hohen Investitionskosten aufgrund von erforderlichen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen. Neue Technologien können bekannte verdrängen (Beispiel: Elektromobilität), veränderte Kundenpräferenzen und gesellschaftliche Erwartungen können nicht angepasste Unternehmen gefährden.
Die Charakteristik von Klima- und Umweltrisiken bringt es jedoch mit sich, dass diese auf Finanzdienstleister nicht unmittelbar einwirken, sondern vermittelt über bereits bekannte Risikoarten.
Einige (fiktive) Beispiele sollen dies verdeutlichen:
- Ein Kreditinstitut hat unter seinen Top 10 Exposures einen Kreditnehmer, der Zulieferer von Komponenten für Verbrennungsmotoren ist. Eine (politisch geförderte) Ablösung des Verbrennungsmotors durch andere Technologien macht das Geschäftsmodell des Kreditnehmers obsolet => Kreditrisiko/Default Risk.
- Im Eigenveranlagungsportfolio eines Kreditinstituts sind in wesentlichem Umfang Unternehmensanleihen und Aktien des Energiesektors, der Schwerindustrie und der Chemieindustrie enthalten, größtenteils von Unternehmen, die belegbar weder nachhaltig wirtschaften noch die aufgenommenen Mittel zur Investition in die Nachhaltigkeits-Transition nutzen. Eine abrupte Änderung der Marktstimmung (z. B. wegen Einpreisung erwarteter regulatorischer Maßnahmen) führt zu massiven Abwertungen dieser Wertpapiere => Marktpreisrisiko.
- Durch eine Überflutung, die aufgrund des gehäuften Auftretens als vom Klimawandel ausgelöst zu betrachten ist, werden mehrere Filialen, insbesondere die Tresorräume (Eigennutzung und Kundennutzung) in Mitleidenschaft gezogen =>Operationelles Risiko/Sachschäden.
- Eine Investmentgesellschaft ist betreffend „nachhaltiger“ Investmentfonds, für die Medienberichte „Greenwashing“ bekannt gemacht haben, mit hohen Rückkäufen konfrontiert => Reputationsrisiko => Ertrags-/Geschäftsrisiko.
- Nach einer katastrophalen Überflutung ziehen zehntausende Kunden Geld von ihren Konten bei einem regional tätigen Kreditinstitut ab, um damit die Schadensbehebung zu finanzieren. Das Kreditinstitut muss daraufhin in hohem Maße liquide Aktiva veräußern => Liquiditätsrisiko.
ESG-Risiken könnten demgemäß auch als „Vor-Risikoart“ bezeichnet werden, die sich im Zusammenwirken mit bekannten „End-Risikoarten“ negativ auf die wirtschaftliche Situation des Finanzdienstleisters auswirken können.
Entwicklung der Regulatorik zu Klima- und Umweltrisiken
Der Megatrend zu ESG-Risiken bzw. besonders Klima- und Umweltrisiken spiegelt sich auch in der regulatorischen Entwicklung in der Bankenaufsicht wider. Neben noch wenigen rechtlich verpflichtenden Regelungen auf EU-Ebene (Taxonomie-Verordnung, Offenlegungs-Verordnung, Benchmark-Verordnung) ist speziell auf Ebene des „soft-laws“ (Leitlinien, die nicht rechtlich bindend sind, aber als Interpretationen der Aufsicht faktische Bindungswirkung entfalten) auf nationaler und internationaler Ebene eine dynamische Entwicklung mit einer Vielzahl von neuen Dokumenten zu beobachten.
Für den europäischen Bankensektor ist diesbezüglich aktuell der im November 2020 final veröffentlichte EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken von besonders großer Bedeutung. In diesem Dokument werden 13 Erwartungen der Aufsicht definiert, für die wiederum detaillierte Sub-Erwartungen definiert werden. Die 13 Erwartungen beziehen sich auf folgende Punkte:
- Geschäftsumfeld
- Geschäftsstrategie
- Leitungsorgan
- Risikoappetit
- Organisationsstruktur
- Berichterstattung
- Rahmenwerk für das Risikomanagement
- Steuerung des Kreditrisikos
- Steuerung operationeller Risiken
- Steuerung des Marktrisikos
- Szenarioanalyse und Stresstests
- Steuerung des Liquiditätsrisikos
- Offenlegungsrichtlinien und -verfahren
Auf nationaler Ebene wurde in Österreich seitens der FMA im Juli 2020 der Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken herausgegeben. Ähnliche Dokumente wurden von einer Reihe nationaler Aufsichtsinstitutionen veröffentlicht. Aus dem deutschen Sprachraum sei in diesem Zusammenhang besonders noch das von der BaFin im Dezember 2019 veröffentlichte Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken erwähnt.
Im Network for Greening the Financial System (NGFS), das mit dem Pariser One Planet Summit am 12.12.2017 gestartet wurde, haben sich Zentralbanken und Bankenaufseher zusammengeschlossen, um auf freiwilliger Basis Best-Practice-Methoden zu teilen und zur Entwicklung des Managements von Klima- und Umweltrisiken im Finanzsystem beizutragen und die Finanzströme dahingehend zu mobilisieren, dass sie den Umstieg zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen.
Alle genannten regulatorischen Veröffentlichungen haben das Ziel, Finanzdienstleister in der Integration von Klima- und Umweltrisiken in ihr Risikomanagement zu unterstützen und zu leiten.
PRAXISTIPPS
- Analysieren Sie, in welcher Weise Klima- und Umweltrisiken für das Geschäftsmodell Ihres Unternehmens relevant sind und definieren Sie diesbezüglich Risiken explizit in Ihrer Risikotaxonomie und vor allem wie diese mit bereits definierten Risikoarten zusammenwirken.
- Bewerten Sie die Wesentlichkeit („Materialität“) von Klima- und Umweltrisiken für Ihr Unternehmen, auch in einer langfristigen Perspektive, die deutlich über den gewohnten strategischen Planungshorizont hinausreicht.
- Strukturieren Sie für eine ausreichend granulare Analyse und Bewertung der Wesentlichkeit von Klima- und Umweltrisiken die eigene Geschäftstätigkeit nach Kundenbranchen/-sektoren, geographischen Märkten und Produkten/Dienstleistungen.
- Klima- und Umweltrisiken sollten zukünftig in die Ratingsysteme für verschiedene Kundengruppen einbezogen werden (z. B. Corporate Lending, Retail Lending, Commercial Real Estate, Specialized Lending (Projektfinanzierungen)).
- Klima- und Umweltfaktoren sollten zukünftig auch in alle Bewertungen von Immobiliensicherheiten einbezogen werden (insbesondere Lage, Versicherbarkeit, Energieeffizienz).
- Integrieren Sie möglichst bald Klima- und Umweltrisiken in Ihr internes Management-Reporting, um frühzeitig „attention“ für diese Themen zu schaffen.
Beitragsnummer: 19465