Montag, 6. September 2021

Rezension: ZAG

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Kommentar

Schäfer/Omlor/Mimberg (Hrsg): ZAG Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Kommentar, C.H. Beck Verlag, München, 2021, 1.645 S., 259 €

Neben dem „Casper/Terlau“ ein weiterer ZAG Kommentar aus dem Hause C.H.Beck. Dies zeigt, dass das Thema Zahlungsverkehr inkl. Aufsichtsrecht in der Praxis durch eine fortschreitende Digitalisierung und zahlreiche neue Zahlungsverkehrsanbieter, Kontoinformationsdienste- und Zahlungsauslösedienste immer weiter an Bedeutung gewinnt. Die Autoren aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Anwaltschaft, Aufsicht, Kreditwirtschaft und Wirtschaftsprüfung bringen ihre wissenschaftliche wie auch praktische Erfahrung in das Werk ein. Der Kommentar bietet einen kompakten Einblick in die Normen des ZAG, die nationalen Verordnungen und zeigt sowohl die europäische Aufsichtspraxis wie auch die Aufsichtspraxis der BaFin auf. Er kommentiert u. a. praxisorientiert Zulassungsvoraussetzungen, Anforderungen an Geschäftsleiter und Geschäftsorganisation, den Zugang von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten zu Zahlungskonten, die regulatorisch technischen Standards zur sicheren Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation, die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zum Risikomanagement, Vorfallmeldungen, Beschwerden, E-Geld wie auch den nachträglich im Herbst 2019 ins ZAG eingeführten § 58a ZAG – Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten – die sog. „Lex ApplePay“ (Verweigerung des Zugangs zu NFC-Schnittstellen von Apple-Mobilfunkendgeräten).

Kurzum: der Kommentar bietet dem Anwender einen übersichtlichen und guten Einblick und Wegweiser durch die Regelungen und Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsrechts für die tägliche Praxis.

Thomas Ackermann, Bereichsleiter Bankrecht, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH, Heidelberg 


Beitragsnummer: 18356

Beitrag teilen:

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.