Donnerstag, 9. September 2021

Unterweisung zum Brandschutz in der Arztpraxis

Praxisnahe Hinweise zur Brandverhütung und zum Umgang mit Brandgefahren

Dirk Ebberg, Hauptbrandmeister u. Notfallsanitäter, Einsatzdienst, Berufsfeuerwehr Dresden

Ursachen für Brände können vielfältig sein. Die einer Verbrennung zugrunde liegenden Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, sind dagegen stets gleich.

Regelungen zum betrieblichen Brandschutz ergeben sich aus mehreren Gesetzen und Verordnungen sowie aus den Vorschriften von Berufsgenossenschaften und Versicherern. Der Brandschutz umfasst den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. 

Rechtliche Regelungen

Eine vollständige Aufzählung aller, den Brandschutz betreffenden Regelungen ist in diesem Rahmen weder zielführend, noch möglich, aufgrund landesrechtlicher Unterschiede. Beispielhaft wären hier die Bauordnungen, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Technische Regeln für Arbeitsstätten, DGUV-Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention und Berufsgenossenschaftliche Regeln zu nennen. 

Grundlagen der Verbrennung und Brandursachen

Bei einer Verbrennung handelt es sich um eine exotherme Reaktion mit Lichterscheinung (Feuer, Flammen, Glut). Im Zusammenhang mit ungewollten Verbrennungen oder Schadfeuer spricht man von einem Brand. Brände verursachen fast immer Sachschäden, manchmal auch Personenschäden bis hin zum Tod durch Rauchgasvergiftung oder Brandverletzungen. Voraussetzung für eine Verbrennung ist die Anwesenheit von brennbarem Material, Sauerstoff (meist aus der Luft) und Zündenergie sowie das richtige Mengenverhältniss zwischen brennbarem Stoff und Sauerstoff. Bei der Zündenergie kann es sich um Wärme, elektrische oder mechanische Funken handeln. Treffen diese Faktoren gleichzeitig zusammen, kommt es zur Verbrennung, die durch eine Kettenreaktion aufrechterhalten wird.

Löschmethoden sollen entweder das Mengenverhältnis stören (antikatalytischer Effekt) oder sie reduzieren die Zündenergie durch Abkühlen.

Brandursachen können natürliche und technische Auslöser darstellen, aber auch die Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe oder unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Stoffen, die miteinander reagieren oder sich selbst entzünden können.

Die Entstehung von Bränden kann durch gewissenhaften Umgang mit Zündquellen, Ordnung am Arbeitsplatz und die sachgerechte Lagerung gefährlicher Stoffe verhütet werden.

Brandklassen, Feuerlöscher

Brennbare Materialien werden nach ihrer Art in die Brandklassen A, B, C, D, und F eingeteilt. Auf Feuerlöschern sind die Brandklassen als Piktogramm dargestellt, für deren Einsatz sie vorgesehen sind.

Die frühere Brandklasse E beschrieb Brände in Niederspannungsanlagen bis 1000 V. Sie existiert nicht mehr, da alle gebräuchlichen Feuerlöscher im Niederspannungsbereich eingesetzt werden können. Hier ist ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten. Stoffe der Brandklasse F könnten eigentlich der Brandklasse B zugeordnet werden. Aufgrund der Besonderheiten und Gefahren bei Fettbränden existieren aber spezielle Löscher für Fettbrände, auf denen die Brandklasse F angegeben ist.

Feuerlöscher müssen im Abstand von zwei Jahren durch Sachkundige geprüft werden. Das garantiert den Erhalt ihrer Funktionsfähigkeit. Sie dienen der Bekämpfung von Entstehungsbränden im Niederspannungsbereich bis 1000 V.

Feuerlöscher unterscheiden sich nicht nur durch deren Verwendung für bestimmte Brandklassen, sondern auch durch ihre Bauart. Man unterscheidet Dauerdruck- und Aufladelöscher, deren Löschmittelbehälter erst bei Aktivierung durch eine innenliegende Druckpatrone unter Druck gesetzt wird. Auch bzgl. der Füllmenge an Löschmittel gibt es Unterschiede. Alle Löscher sind so konzipiert, dass sie mit zwei bis drei Handgriffen schnell einsatzbereit gemacht werden können. Die am häufigsten verwendeten Löschmittel sind Wasser, Schaum, ABC- oder BC-Pulver, Metallbrandpulver und Kohlendioxid.

Machen Sie sich unbedingt mit Handhabung, Funktionsweise und Einsatzbereich der in Ihrer Praxis vorgehaltenen Feuerlöscher vertraut, nicht erst im Notfall!

Verhalten im Brandfall

Sollten Sie einen Brand bemerken, ist das oberste Gebot, Ruhe zu bewahren! Menschenrettung hat grundsätzlich immer Vorrang vor der Brandbekämpfung. 

  1. Brand melden – Melden Sie den Brand der Feuerwehr durch Betätigung eines Brandmelders oder telefonisch über den Notruf 112.
  2. In Sicherheit bringen – Bringen Sie sich und gefährdete Personen in Sicherheit. Vermeiden Sie Panik und beruhigen Sie andere. Unterstützen Sie hilfsbedürftige Personen und nutzen Sie die ausgeschilderten Fluchtwege. Bewegen Sie sich bei starker Verrauchung kriechend am Boden, unterhalb der Rauchgrenze. Nutzen Sie im Brandfall keinesfalls Aufzüge, stattdessen Treppenräume. Schließen Sie Türen hinter sich, aber schließen Sie diese nicht ab. Befolgen Sie Anweisungen von Brandschutzhelfern und Feuerwehr. Finden Sie sich, sofern vorhanden, am Sammelplatz ein.
  3. Löschversuch unternehmen – Unternehmen Sie Löschversuche unter Beachtung Ihres Eigenschutzes. Nutzen Sie hierzu Feuerlöscher oder, wenn vorhanden, Wandhydranten. Betreten Sie keinesfalls stark verrauchte Bereiche. Brandrauch ist sehr giftig und kann bis zu 1000 verschiedene, schädigende Substanzen enthalten und ggf. nach wenigen Atemzügen Bewusstlosigkeit verursachen.

Feuerlöscher lassen sich, unabhängig von Hersteller, Bauart und Löschmittel sehr einfach bedienen. Zunächst wird ein Sicherungsstift oder eine Sicherungslasche entfernt, Aufladelöscher verfügen oftmals über einen Schlagknopf, durch dessen Betätigung die innenliegende Gaspatrone geöffnet wird. Der Austritt des Löschmittels wird entweder durch eine Hebelarmatur am Löscher oder am Ende des Löschschlauches dosiert.

Was ist beim Einsatz von Feuerlöschern zu beachten?

  • Feuer immer in Windrichtung angreifen.
  • Von vorne nach hinten und von unten nach oben löschen.
  • Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen.
  • Möglichst mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander.
  • Vorsicht vor Rückzündung! Möglichst Löschreserve im Feuerlöscher belassen und Glutnester mit Wasser abkühlen.
  • Eingesetzte Feuerlöscher nicht in die Halterung zurück hängen, sondern neu befüllen lassen.

PRAXISTIPPS

  • Die Löschdauer von Feuerlöschern ist relativ kurz (Pulverlöscher: 1 kg = 5–10 s, 6 kg = 15–20 s, 12 kg = 30–35 s), daher empfiehlt es sich, mit einzelnen Sprühstößen zu arbeiten.
  • Sie sollten die Orte, an denen Feuerlöscher deponiert sind kennen und mit deren Anwendung vertraut sein.
  • Der frühzeitige Einsatz eines Feuerlöschers kann ggf. eine weitere Brandausbreitung und damit größeren Schaden verhindern.
  • In Praxen findet man zumeist nur die Brandklassen A und B vor. Hier können neben Pulverlöschern z. B. auch Schaumlöscher verwendet werden, die weniger Rückstände hinterlassen.
  • Für Serverräume und empfindliche Technik eignen sich auch CO2-Löscher, die rückstandsfrei löschen. Lassen Sie sich gerne von einem Sachkundigen beraten.

Beitragsnummer: 18319

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.