Dilek Özdemir, Chief Risk Officer & Head of Risk Management, Risikosteuerung/-überwachung, OYAK ANKER Bank GmbH
I. Einleitung
Am 16.08.2021 hat die BaFin die nächste MaRisk-Novelle mit dem Rundschreiben 10/2021 (BA) veröffentlicht. Hauptgrund für die erneute Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Kreditinstitute waren die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die in nationales Recht überführt werden sollten. Schwerpunkt der Änderungen sind die EBA-Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen[1] sowie die der Auslagerungen[2].
Auf der Basis von § 25a KWG, der die organisatorischen Pflichten von Instituten mit Blick auf das institutsinterne Risikomanagement regelt, ist das vorrangige Ziel der MaRisk, einen ganzheitlichen Rahmen für das Management aller wesentlichen Risiken vorzugeben. Die Aufsicht betont dabei, dass die MaRisk das Ziel haben, einen prinzipienorientierten Rahmen festzulegen, der den Instituten Spielräume für eine individuelle Umsetzung einräumt. Damit soll eine risikoorientierte Ausgestaltung der einzelnen Elemente des Risikomanagements ermöglicht werden, indem die Größe des Instituts und die Art, der Umfang, die Komplexität und das Risikogehalt der betriebenen Aktivitäten berücksichtigt werden.
Doch schaut man zurück und untersucht die letzten Entwicklungen in den MaRisk-Novellen seit 2005 sowie die Vorläufer der MaRisk seit 1975, wird deutlich, dass nicht zuletzt auch aufgrund von Finanzkrisen und Finanzskandalen seither eine Regulierungslawine losgebrochen ist, welche die kleinen Institute regelrecht überrollt hat, während jedoch die Hauptverantwortlichen der Finanzkrisen lange ungestraft davongekommen sind. [...]
Beitragsnummer: 18307