Dienstag, 27. April 2021

Meldewesen-IKS

Von der Datenkontrolle zum ganzheitlichen Data Governance.

Lars Schleifer, Referent Meldewesen-Risikocontrolling, Volksbank Mittelhessen eG

Neue Meldewesen-Verordnung 2021/451

Die Corona-Pandemie bestimmt derzeit weite Teile unseres Lebens. Sie macht auch vor der Finanzmarktregulatorik nicht halt. Neben einer Reihe von Entlastungen haben europäische und nationale Aufsichtsbehörden weitere Maßnahmen sowie Erhebungen im Rahmen von Covid-19 erlassen. Darüber hinaus stehen gerade Ende des zweiten Quartals 2021 wesentliche bankenaufsichtliche Änderungen an, die sich auf der im Mai 2019 veröffentlichten, überarbeiteten Kreditäquivalenzrichtlinie (CRR II) begründen. Diese Änderungen reihen sich in eine Vielzahl weiterer Anpassungen des ITS on Supervisory Reportings (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014) ein, die seit Einführung der ursprünglichen CRR das daraus resultierende aufsichtsrechtliche Reporting umgesetzt haben. Angesichts des Umfangs dieser Änderungen wurde die vorgenannte Durchführungsverordnung der Klarheit halber aufgehoben und durch die neue Meldewesen-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/451) ersetzt. Letztendlich hat der Gesetzgeber mit dieser Verordnung die Gelegenheit genutzt, die bankenaufsichtliche Entwicklung der letzten Jahre und deren Berichtspflichten zu konsolidieren und einen klareren Blick auf die derzeitigen Vorgaben geschaffen.

Vom Meldewesen-IKS zur ganzheitlichen Datenbetrachtung

Da es sich bei dem bankenaufsichtlichen Meldewesen um einen wesentlichen Regulierungsbereich handelt, sind die Anforderungen an ein internes Kontrollverfahren (IKS) i. S. d. AT 4.3 MaRisk von Anfang an zu erfüllen gewesen. Vielleicht ist gerade die Konsolidierung durch den Gesetzgeber auch ein Anknüpfungspunkt für die Banken sich mit den seither gewachsenen Prozessen im Meldewesen zu beschäftigen und die eigene Vorgehensweise auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren. Die letzten Jahre waren geprägt durch eine Vielzahl neuer Meldungen, geänderter Auslegungen von gerade erst eingeführten Meldevorgaben oder auch erweiterten Meldeanforderungen. Der Fokus der Häuser lag daher eher auf der detaillierten Meldeanforderung sowie deren individueller Qualitätssicherung als auf einer ganzheitlichen Betrachtung aus der Prozess- und Datensicht.

Ein Schwerpunkt dieser Betrachtung liegt seit Einführung der Vorgaben auf der Richtigkeit der Meldungen. Diese sollte jedoch nicht nur durch zusätzliche Kontrollverfahren bei der Einzelmeldung gewährleistet werden, sondern schon durch eine entsprechende Qualität in den Rohdaten sichergestellt sein.

Aus prozessualer Sicht ist es nicht effektiv, das IKS ausschließlich an dem einzelnen Meldeverfahren auszurichten. Es ist wichtig, die Herkunft – also die Rohdaten – sowie deren Weiterverarbeitungen in unterschiedlichen Meldeverfahren zu untersuchen und deren Qualität zu sichern. Die Qualitätssicherung und das IKS liegen in diesem Fall nicht ausschließlich in der Meldesachbearbeitung, sondern verfolgen einen bereichsübergreifenden Ansatz.

Auch die Tatsache, dass die Aufsicht selbst die Datenqualität über den sogenannten Datenqualitätsindikator (DQI) bewertet und in diesem Zusammenhang quantitative Kapital- bzw. Liquiditäts- oder sonstige Aufsichtsmaßnahmen aussprechen kann, zeigt die Wichtigkeit dieses Themas.

Das Meldewesen insgesamt steht weiterhin vor einer Vielzahl von Weiterentwicklungen:

  • Auch nach dem zweiten Quartal dieses Jahres sind weitere CRR II-Umsetzungen, wie die Meldung des Puffers bei der Verschuldungsquote ab 2023, noch offen.
  • National stehen hohe statistische Meldeanforderungen aufgrund der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung ab voraussichtlich Ende 2022 vor der Tür.
  • Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) strebt insgesamt bei der Meldung statistischer Daten die Implementierung eines einheitlichen, standardisierten Melderahmens (IReF) im Zeitraum 2024 bis 2027 an.

Dennoch erscheint der aktuelle Zeitpunkt günstig, sich dem Thema eines Meldewesen-IKS aus Sicht eines ganzheitlichen Data Governance zu nähern.

Daten und Meldeinformationen sind Grundlage für aufsichtliche Einordnungen und Maßnahmen sowie die Basis unternehmerischer Entscheidungen und können somit zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor werden. Der gesamte Datenhaushalt ist deshalb nicht nur rein aus Sicht des Meldewesens zu prüfen, sondern im Rahmen des Themenkomplexes Data Governance intern hierarchisch auf hoher Ebene einzuordnen.

PRAXISTIPPS

  • Sehen Sie das Meldewesen-IKS nicht als ein separates Thema, sondern als integralen Baustein eines Data Governance für das Gesamthaus. So sind Sie für die o. g. zukünftig zu erwartenden Entwicklungen im Meldewesen gut gewappnet.
  • Beschäftigen Sie sich mit Data Governance. Räumen Sie der Datenqualität in ihrem Haus einen hohen Stellenwert ein und sensibilisieren sie die Mitarbeiter entsprechend.
  • Erweitern Sie Ihr bestehendes Kontrollsystem um die regulatorischen Datenanforderungen. Orientieren Sie sich dabei an dem Datenqualitätsindikator der EZB. Nutzen Sie darüber hinaus bestehende Datenkontrollen als Schlüsselkontrollen.

Beitragsnummer: 18191

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