Dr. Susanne Stauder, Salaried Partnerin, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf
Viele Jahre wurde über die Sanktionierung von Unternehmen jenseits des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) diskutiert, im Oktober 2020 dann hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“ (Verbandssanktionengesetz, im Weiteren: VerSanG-E)[1] in den Bundestag eingebracht und es wurde mit einer Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode gerechnet. Die Pandemie, parallele Gesetzesvorhaben und -verabschiedungen, u. a. das Lieferkettengesetz und nicht zuletzt die nicht enden wollenden Diskussionen zu und kritischen Auseinandersetzungen mit den vorgesehenen Regelungen des VerSanG-E[2], haben im Ergebnis dazu geführt, dass der Entwurf dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer fiel. Wenngleich sich derzeit nicht sicher prognostizieren lässt, ob und inwieweit künftig ein vergleichbares Regelungsregime zu erwarten steht, soll nachstehend gleichwohl ein Überblick zu dem eingebrachten Entwurf und den potentiellen Auswirkungen für Unternehmen und Kreditinstitute gegeben werden. Auszuschließen ist eine Reunion des VerSanG-E in der kommenden Legislaturperiode keinesfalls.
I. Einleitung [...]
Beitragsnummer: 18177
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