Donnerstag, 24. Juni 2021

Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft: Risiken identifizieren & bewerten

ESG-Kreditrisikoklassifizierungssysteme unterstützen Dialog mit Kreditnehmern zur Nachhaltigkeit

Dr. Gebhard Zemke, Partner, Leiter Financial Services, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ann-Cathrin Hoffmann, Senior Manager, Financial Services, BDO AS Norwegen

I. Einführung

Dem Thema der Nachhaltigkeit wird vom Finanzsektor in der Wahrnehmung seiner Marktteilnehmer eine zunehmend hohe Bedeutung beigemessen. Die Debatte ist auf allen Ebenen in vollem Gang, in der Finanzindustrie, in der Politik und bei den Regulatoren. Konzepte und Gestaltungsformen für die Einbeziehung grüner Belange in Geschäftsmodelle und die Festlegung entsprechender rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen befinden sich in einem sehr dynamischen Entwicklungsprozess, etablierte Strukturen bilden sich erst heraus. Politik und Aufseher legen großen Wert darauf, dass sich die Finanzindustrie bereits in einem sehr frühen Stadium des Entwicklungsprozesses und mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein in die grüne Transformation einbringt. So stellt die Europäische Bankenaufsicht (EBA) als vordringliche Aufgabe von Banken in den Vordergrund, den Dialog zur Nachhaltigkeit mit ihren Kunden zu führen[1]. Betroffen hiervon ist u. a. das Kreditgeschäft, in deren Rahmen ein wesentlicher Teil des Dialoges stattfindet. In die Risikobeurteilungen und Bewertungen von Kreditengagements sind Maßstäbe und Abläufe auf den Prüfstand zu stellen und ggf. zu modifizieren, um die Perspektive der Nachhaltigkeit angemessen abzubilden. Im nachfolgenden Beitrag werden die Möglichkeiten einer Anpassung des Risikoklassifizierungssystems von Kreditinstituten an die Anforderungen der Nachhaltigkeit beleuchtet.


II. Geschäftspolitischer und regulatorischer Rahmen

Die Wirtschaft befindet sich in einem grünen Transformationsprozess. In der Gesellschaft ist ein sich zunehmend verstärkender Bewusstseinswandel hin zu nachhaltigem Leben und Wirtschaften festzustellen, den die Politik vehement aufgegriffen und durch umfangreiche Maßnahmen befeuert hat[2]. Für den wirtschaftlichen Erfolg von Banken wird es zunehmend wichtiger, grüne Entwicklungen in ihre Geschäftsmodellüberlegungen einzubeziehen. Gerade für Kreditbanken mit Portfolios, die in hohem Umfang von Nachhaltigkeitsaspekten betroffen sind, ist ein frühzeitiges Beschäftigen mit dem Wandel sinnvoll.

Auch der regulatorische Rahmen zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken von Banken befindet sich in einem rasanten Entwicklungsprozess. Mit ihrem „Action Plan on Sustainable Finance“[3] hatte die EU-Kommission im Jahr 2018 die Grundlagen für eine umfassende und breit angelegte Entwicklung gegeben, womit einerseits ein deutliches Wachstum von nachhaltigen Finanzierungen sowie andererseits ein solides Management von Nachhaltigkeitsrisiken erreicht werden soll. In Hinsicht auf nachhaltige Aktivitäten sollen volle Transparenz sowie ein Wandel zu langfristigem Denken geschaffen werden. Im Rahmen des Network for Greening the Financial System (NGFS), dem internationale Aufseher angeschlossen sind, wurde im Jahr 2019 die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die Regulierer hervorgehoben[4]. Die Ziele des Pariser Klimaabkommens[5] gilt es zu unterstützen.

Auf Europäischer Ebene werden derzeit eine Reihe von Regulierungsvorschriften zur Nachhaltigkeit eingeführt. Der EBA Standard zum Management und Aufsicht von ESG Risiken für Institute[6] soll den allgemeinen Rahmen für die Aufsicht im Risikomanagement der Säule 2[7] setzen. In ihm werden grundlegende Begriffe definiert, wie z. B. ESG[8]-Faktoren und -Risiken oder transitorische und physische Transmissionsprozesse sowie grundlegende Methoden und Metriken zur Bewertung von ESG-Risiken dargestellt. Im Weiteren geht er auf die aufsichtlichen Anforderungen an eine Ausgestaltung von z. B. Strategien, Geschäftsorganisationen und verschiedenen Elementen des Risikomanagements ein. 

Nach Analyse der EBA ist es für Banken wichtig, ESG-Risiken in ihr Kreditrisikomanagement einzubeziehen[9]. Ein wichtiger Ansatzpunkt stellt u. a. die Phase der Kreditvergabe dar. Hierfür sind passende Richtlinien und Prozesse zu entwickeln, um die Rückzahlungsfähigkeit von Krediten unter Beachtung von ESG-Risiken zu ermitteln. Damit erhalten Institute auch die Chance, notwendige Informationen und relevante Daten zu ESG-Risiken bezogen auf ihre Produkte, Sicherheiten und Kreditnehmer zu sammeln[10]. Auch sind geeignete Metriken für die Überwachung von Krediten auf den Ebenen von Kreditvolumina, Kreditnehmer und Kreditportfolio zu entwickeln. 

Letztlich strebt die EBA an, dass ESG-Risiken als Treiber für prudentielle Risiken im Rahmen des bestehenden Risikomanagements (im Rahmen von z. B. ICAAP und ILAAP) von Instituten verarbeitet werden[11]. Hierfür sind aber zunächst die Datengrundlagen zu schaffen[12]. Entsprechend bezieht die EBA derzeit vornehmlich qualitative Aufgabenstellungen in ein als proaktiv geltendes ESG-Risikomanagement ein: die Analyse von relevanten ESG-Entwicklungen, die Festlegung von ESG-Risikozielen und -limiten, die Entwicklung von nachhaltigen Produkten sowie insbesondere den zeitnahen Einstieg in den Dialog mit Kunden zur Berücksichtigung und Darlegung von Nachhaltigkeit in ihren Geschäftsmodellen und der zu finanzierenden Projekte. [...]
Beitragsnummer: 18133

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