Donnerstag, 18. Februar 2021

Wirecard im Depot-A?

Dr. Tilman Schultheiß, Rechtsanwalt, Thümmel, Schütze & Partner

 

Am 25.06.2020 hat die Wirecard AG Insolvenzantrag gestellt. Seitdem verwaltet Michael Jaffé das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG (1542 IN 1308/20). Neben zahlreichen Privatanlegern hatten sich auch institutionelle Anleger als Aktionär an der AG beteiligt oder als Fremdkapitalgeber z. B. in Anleihen investiert. 

 

FILMTIPP

Prüfung Depot A-Geschäft.

 

PRAXISTIPP:

Befinden sich Wirecard-Beteiligungen im Depot-A des Instituts, ist möglicherweise Handeln über die Forderungsanmeldung hinaus geboten zur Durchsetzung möglicher Ansprüche.


Beitragsnummer: 17076

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Effizientes Management von Credit Default Swap-Positionen

Über den Abschluss von Credit Default Swaps können zuverlässige Provisionseinnahmen generiert werden, ohne dass dafür Liquidität herangezogen werden muss.

18.12.2023

Beitragsicon
Keine Bank-Warnpflichten bei ungewöhnlicher Bargeldabhebung des Kunden

Eine Warnpflicht der Bank ist auf das Vorliegen objektiver Evidenz aufgrund konkreter Verdachtsmomente bzgl. des möglichen Enkeltricks zu beschränken.

17.04.2024

Beitragsicon
Keine Haftung der BaFin im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

BGH lehnt Schadensersatzansprüche der Anleger aus Amtshaftung gegenüber der BaFin ab.

22.02.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.