Freitag, 5. März 2021

EBA/GL/2020/06: Bewertung von Immobilien/beweglichen Vermögenswerten

Keine Revolution, sondern Verfestigung und Konkretisierung bekannter Themen.

Michael Schnüttgen, Direktor Vorstandsstab, Internationales Bankhaus Bodensee AG, langjährige Erfahrung in der Immobilienfinanzierung und -bewertung

 

I. Nichts wirklich Neues aus Europa – Verfestigung und Konkretisierung bisheriger Auslegungen[1]

 

Bei der Reflektion der vorliegenden Inhalte der Leitlinie für die Kreditvergabe und Überwachung und speziell des Kapitel 7 Bewertung von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten muss festgestellt werden, dass nur wenige tatsächliche Neuerungen in den Anforderungen enthalten sind. Viele Regelungen sind bereits heute beispielsweise in den MaRisk enthalten und wurden in der Vergangenheit im Rahmen von Prüfungsfeststellungen oder Auslegungen konkretisiert und finden nun Eingang in das vorliegende detailliertere aufsichtliche Regelwerk [2].

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Beitragsnummer: 16066

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