Oliver Döringer, Senior-Risikocontroller, Abteilung Risikomanagement, Greensill Bank AG i.Ins.(bis Juni 2021)
I. Einleitung
Mit der Veröffentlichung der finalen Regelungen zum neuen Kreditrisikostandardansatz durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) im Dezember 2019 wurde die etwa dreijährige Konsultationsphase beendet und – vorbehaltlich der Überführung in EU-Recht – ein verbindlicher Rahmen für die sich anschließende Umsetzungsphase auf Seiten beaufsichtigter Finanzunternehmen geschaffen. Im Zuge der aktuellen Covid-19-Pandemie wurde die Einführung der neuen Regelungen im Juni 2020 auf 2023 verschoben. Entsprechende EU-Regeln dürften frühestens Ende 2021 ausformuliert vorliegen.
Anpassungsbedarf ergibt sich demnach in verschiedenen Themenfeldern, um den ursprünglich formulierten Zielen aus der Überarbeitung zu entsprechen. Zu diesen Zielen gehörte u. a. auch die Verringerung der Abhängigkeit des Einflusses von externen Ratings der großen, marktbeherrschenden Ratingagenturen.
Von der ursprünglich in den ersten Konsultationen angestrebten Substitution externer Ratings durch qualitative Faktoren, welche entsprechend der betroffenen Forderungsklassen individuell ausgestaltet werden sollten, blieben nunmehr in den finalen Regeln unter grundsätzlicher Nutzbarkeit externer Ratingeinstufungen qualitative Vorgaben übrig, die eine kritische Auseinandersetzung mit den Bewertungen externer Ratings seitens der Institute sicherstellen sollen. Anhand eines sog. Due Diligence-Prozesses weisen die Institute idealtypischerweise nach, dass die in der Säule I künftig verwendeten Ratingeinstufungen kritisch hinterfragt wurden und für angemessen befunden werden bzw. abzuwerten sind. Wie genau sehen die Anforderungen an einen derartigen Prozess aus? Wie kann dieser in der Praxis ausgestaltet und mit Inhalten gefüllt und kulturell verankert werden? Antworten zu diesen Fragen und Ideen zur Umsetzung erhalten Sie in den folgenden Zeilen dieses Beitrags[1]. [...]
Beitragsnummer: 16043