Donnerstag, 14. Januar 2021

Schuldscheindarlehen und Aufsichtsrecht

Aufsichtsrechtliche Fragestellungen aus der Praxis.

Dr. Tilman Schultheiß, Rechtsanwalt, Thümmel, Schütze & Partner

 

Nachdem der erste Beitrag[1] einige zivilrechtliche Fragen des Schuldscheindarlehens (SSD) beleuchtet hat, sollen in diesem zweiten Teil einige aufsichtsrechtliche Aspekte betrachtet werden.

 

I. SSD als Wertpapier 

 

Es liegt nahe, das SSD auf dessen Eigenschaft als Wertpapier i. S. d. §§ 2 Abs. 1 WpHG, 2 Nr. 1 WpPG zu überprüfen. In dem ersten Beitrag ist bereits dargestellt worden, dass SSD zivilrechtlich nicht als Wertpapiere qualifizieren,[2] selbst wenn eine Urkundenausstellung ausnahmsweise vorgesehen ist. Damit ist über die aufsichtsrechtliche Wertpapiereigenschaft des SSD indes noch nichts gesagt. Denn die aufsichtsrechtliche Definition des Wertpapiers unterscheidet sich von der zivilrechtlichen erheblich.[3] Insbesondere ist eine Urkundenausstellung nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben nicht erforderlich.[4] Selbst die aufsichtsrechtlichen Definitionen des Wertpapiers, u. a. in WpHG und WpPG, unterscheiden sich geringfügig voneinander;[5] dies soll allerdings hier vernachlässigt werden. Denn es fehlt dem SSD regelmäßig an der für WpHG und WpPG gleichermaßen erforderlichen Handelbarkeit an den Finanzmärkten, d. h. der Fungibilität (§ 2 Abs. 1 WpHG) bzw. der Übertragbarkeit (Art. 2 lit. a) Prospekt-VO);[6] denn dies setzt eine standardisierte Ausgestaltung voraus, an welcher es trotz der LMA-Musterbedingungen für SSD[7] aufgrund der individuellen Ausgestaltung für den jeweiligen Emittenten fehlt. Deshalb kann das SSD (bislang)[8] nicht als Wertpapiere i. d. S. eingeordnet werden.[9] SSD unterliegen deshalb weder den Vorgaben des WpHG noch den Vorgaben des WpPG (z. B. zur Erstellung eines Prospektes gem. § 3), was neben weiteren zugleich einen erheblichen Vorteil etwa gegenüber der Anleihe darstellt. Da SSD keine Wertpapiere sind, findet auch das DepotG sowie das SchVG keine Anwendung. [...]
Beitragsnummer: 15030

Weiterlesen?


Dies ist ein kostenloser Beitrag aus unserem Beitragsarchiv.

Um diese Beiträge lesen zu können, müssen Sie sich bei MeinFCH anmelden oder registrieren und danach auf Beitragsarchiv klicken.

Anmeldung/Registrierung

Wenn Sie angemeldet oder registriert sind, können Sie unter dem Menüpunkt "Beitragsarchiv" Ihre

Beiträge anschauen.

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Bewertung von ESG-Zinsklauseln

Der Beitrag liefert einen Überblick über die Funktionsweise verschiedener ESG-Zinsklauseln, ihre aktuelle Verwendung im Markt und ihre Bewertung.

23.11.2023

Beitragsicon
Objektbasierte Finanzierungen stärken die Kundenbindung

In Zeiten größerer Unsicherheiten können objektbasierte Modell (wie Leasing) die Kundenbindung zwischen Kreditinstitut und Kunden stärken.

14.09.2023

Beitragsicon
Häufig unterschätzt – „Organisatorische“ Anzeigen nach §§ 24–25 KWG

Häufig unterschätzt, die §§ 25 KWG-Anzeigepflichten, wie ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Adhoc-Anzeigepflichten, Plausibilitäts- und Prüfungspflichten.

23.01.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.