Thomas Wuschek, Rechtsanwalt, M.B.A., SanExpert-Rechtsanwalt, Bottrop
I. Einleitung
Im Fokus eines Sanierungsprozesses steht aus Bankensicht die Wiedererlangung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit des Firmenkunden unter Ausschluss von Insolvenzgründen. Daher empfiehlt es sich, dass das Sanierungskonzept ggf. bereits auf die zu erreichende Kapitaldienstfähigkeit eingeht.
Die prüfende Bank sollte daher stets überprüfen, ob insbesondere die Aussagen zur Kapitaldienstfähigkeit bzw. zur Fortführungsfähigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausreichend sind.
Im Rahmen der Sanierungsbegleitung durch die Banken bei kleineren, inhabergeführten Unternehmen des Mittelstandes sind Besonderheiten zu beachten, die bereits bei der Erstellung von Sanierungskonzepten zu berücksichtigen sind.
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Beitragsnummer: 15014
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