Mittwoch, 27. Januar 2021

Auswirkungen des Risikoreduzierungsgesetzes im Personalbereich

Änderungen bei Organkrediten und Vergütungsregelungen bedeuten deutlichen Mehraufwand.

Marcus Michel, Vorstand FCH Gruppe AG

Am 14. Dezember ist das sogenannte Risikoreduzierungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hierdurch werden im Wesentlichen Änderungen an den EU-Richtlinien zur Beaufsichtigung von Kreditinstituten (CRD) sowie deren Sanierung und Abwicklung (BRRD) in deutsches Recht übernommen und unter anderem das KWG und das SAG umfassend novelliert. Die zentralen Änderungen sind bereits seit dem 28. bzw. 29 Dezember anzuwenden.



Änderungen mit direkten Auswirkungen für die Personalbereiche

Die Organkreditvorschriften werden durch das RiG angepasst, insbesondere erfolgt eine Erweiterung des sog. Organkreises, d. h. welche mit dem Institut direkt oder indirekt verbundenen Personen aber auch Institutionen zukünftig unter den Organbegriff fallen. Ebenso erfolgt auch eine Ausweitung bzw. Konkretisierung der Geschäfte, welche dem Organkreditbegriff unterliegen. Die Prozesse der Organkreditvergabe sind somit zu überarbeiten und es ist zu prüfen, bei wem evtl. Organkredite nach der neuen Definition vorliegen.


Seminartipp


Das Thema Vergütung (Sound Compensation) ist mit Blick auf die europäischen Vorgaben auch entsprechend aufgenommen worden.

Die wesentliche Neuerung im RiG zum Thema Vergütung bildet die in § 25a Abs. 5b S. 1 KWG-RefE bestimmte Erweiterung der Risk Taker-Analyse auf alle CRR-Institute sowie auf alle sonstigen Institute, die beutend sind. Bisher hatten gemäß der aktuellen Fassung des § 25a Abs. 5b S. 1 KWG nur bedeutende Institute die Risk Taker-Analyse durchzuführen. Nach dem RiG keine Risk Taker-Analyse mehr durchzuführen haben dagegen gemäß der Neufassung des § 2 Abs. 7a KWG-RefE Finanzierungsleasinginstitute und Factoringinstitute.

Daneben wird im RiG auch das Thema „Fit & Proper“ aufgegriffen, in Form der „Beurteilung von Mitgliedern des Aufsichtsorgans“ (siehe hierzu auch das EDI der aktuellen Banken-Times SPEZIAL Personal 02/2021 von Professor Zeranski).

Mit dem Risikoreduzierungsgesetz erfolgt eine weitere Überarbeitung des KWG. Aus Sicht der Institute besteht die wichtigste Aufgabe nun darin, die für sie relevanten Änderungen des Risikoreduzierungsgesetz zu identifizieren. 


 Produkttipp:

 RIG Projektplan - https://www.fch-gruppe.de/Produkt/rigprojektplan

 

 


Beitragsnummer: 15003

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Abfindungen im Kontext der Institutsvergütungsverordnung

Die Gestaltung von Abfindungen in Banken ist ein sensibles Thema, das einer genauen regulatorischen Überprüfung unterliegt.

19.09.2024

Beitragsicon
Bürgerenergiegenossenschaften – Treiber der Energiewende

Gründung Bürgerenergiegesellschaften und die Auswirkung auf Banken und deren Organkredite

06.08.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.