Überblick über die aktuelle und zukünftige Rechtslage.
Christof Blauß, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Blaich und Partner Rechtsanwälte mbB, Stuttgart.
I. Einleitung
Durch die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 (sog. „Vierte Geldwäscherichtlinie“) verschärfte der EU-Gesetzgeber seine Vorgaben an die nationalen Gesetzgeber zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die europaweit in den vorausgegangenen Geldwäscherichtlinien statuiert waren.
Ein zentrales Ziel der „Vierten Geldwäscherichtlinie“, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 26.06.2017 in nationales Recht umzusetzen war, ist die Einführung eines sog. „Transparenzregisters“ zur Identifikation der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, insbesondere juristischen Personen, aber auch von Treuhandvermögen und Stiftungen.
Obwohl die Vorgaben der Vierten Geldwäscherichtlinie bis zum 26.06.2017 nicht in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt waren und z. B. zwischenzeitlich gegen Luxemburg, Rumänien und Irland wegen der unvollständigen Umsetzung durch die EU-Kommission vor dem EuGH Klage erhoben wurde, trat bereits am 09.07.2018 die sog. „Fünfte Geldwäscherichtlinie“, nämlich die „Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung und weiteren Verschärfung der Richtlinie (EU) 2015/849“ in Kraft, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 10.01.2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Dadurch werden die Regelungen auch im Rahmen des „Transparenzregisters“ weiter verschärft.
Deutschland hat die „Vierte Geldwäscherichtlinie“ mit dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ (Geldwäschegesetz – GwG), das am 26.06.2017 in Kraft trat, umgesetzt.
Der vorliegende Beitrag soll einen kurzen – sicherlich nicht vollständigen – Überblick über die aktuelle und zukünftige Rechtslage zum „Transparenzregister“ nach den §§ 18 ff. GwG geben.
II. Aktuelle Rechtslage nach der Vierten Geldwäscherichtlinie bzw. dem GwG
1. Adressatenkreis und Identifikationspflichten [...]
Beitragsnummer: 1321
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