Montag, 2. November 2020

Künftige Unternehmenssanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens

Ein Abschied von der außergerichtlichen Sanierung.

Dr. Friedrich L. Cranshaw, Rechtsanwalt, Mannheim/Mutterstadt, u. a. Depré Rechtsanwalts AG, Mannheim, vorm. Banksyndikus/Direktor LBBW[1] 

 

I. Ausgangssituation des SanInsFoG 

1. Krisenbewältigungsmechanismen für Unternehmen in der sozialen Marktwirtschaft und im Binnenmarkt der Union

Eine funktionierende Marktwirtschaft kommt nicht ohne Mechanismen aus, die es ermöglichen, Unternehmen in der Krise[2], soweit sie existenzbedrohend wird, entweder zu sanieren – oder abzuwickeln. Dabei lehrt bzw. erinnert die Corona-Pandemie aktuell daran, dass man zwischen Krisen unterscheiden muss, die einzelne Unternehmen oder Branchen aus konjunkturellen Gründen oder aufgrund überfälliger Anpassungen bzw. vergleichbarer Umstände treffen oder existenzbedrohende Krisen, die kausal auf die gesamte oder die regionale Volkswirtschaft betreffende Umstände zurückzuführen sind, wie Naturkatastrophen oder eben Pandemien. In diesen letzteren Fällen sind staatliche Hilfen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit gestattet bzw. geboten. Die Unternehmenssanierung ist kein Selbstzweck, sondern Ausdruck marktwirtschaftlicher Strukturen, die im Rahmen der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen anzuwenden sind und auch für einen geregelten Marktaustritt sorgen. Der Kreditpraxis der Institute ist das unter den Schlagworten „übertragende Sanierung“ bzw. „Sanierungsfusion“ vornehmlich im Kontext mit eröffneten Insolvenzverfahren von Kreditnehmern bekannt. Die Verfahrensweisen der im Inland agierenden Kreditinstitute ist u. a. geprägt durch die MaRisK (2017)[3] und dort insbesondere durch BTO 2.1.1 ff. Im Außenverhältnis zum Kunden wird, nicht zuletzt aufgrund der branchenweit seit Jahrzehnten verfestigten Erkenntnis, dass in Insolvenzfällen die Kreditausfälle unbefriedigend hoch sind, in der Unternehmenskrise die außergerichtliche (oder mit einem anderen Terminus „freie“) Sanierung präferiert. Die Erfolge sind regelmäßig im Vergleich zu förmlichen Insolvenzverfahren positiv.  

2. Außergerichtliche Sanierung in Deutschland und Entwicklungslinien seit der Insolvenzordnung [...]
Beitragsnummer: 12971

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