Tim Albert Schnitzler, QI/FATCA Responsible Officer, Compliance, Deutsche Apotheker- und Ärztebank
I. Einleitung
In Deutschland hat der überwiegende Teil der Finanzinstitute einen so genannten Qualified Intermediary (QI)-Status angenommen. Um diesen Status anzunehmen, wird ein Vertrag hierüber zwischen dem Internal Revenue Service (IRS – die amerikanische Steuerbehörde) und dem Finanzinstitut geschlossen.
Mit diesem Status ist das Finanzinstitut für den Quellensteuereinbehalt bei Wertpapieren verantwortlich, die der Besteuerung durch den US-Fiskus unterliegen.
Dies hat den Vorteil, dass das Finanzinstitut den Kunden mit seinem für ihn korrekten Quellensteuersatz bei einer Ertragszahlung oder einem Veräußerungserlös abrechnen kann und der Kunde im Normalfall in kein komplexes Steuerrückerstattungsverfahren eintreten muss.
Der aktuelle QI-Vertrag ist die Revenue Procedure 2017-15. Mit dieser werden dem Finanzinstitut verschiedene Pflichten, u. a. die Etablierung eines QI-Compliance-Programms, auferlegt[1]. [...]
Beitragsnummer: 12958
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