Montag, 19. Oktober 2020

DSGVO-Auskunftsanspruch

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner

In seiner Entscheidung vom 30.07.2020, Az. 118 C 315/19 (ZIP 2020 S. 2.011 f.), hält das AG Bonn fest, dass unter den Begriff der personenbezogenen Daten i.S.v. Art. 15 i.V.m. Art. 4 Nr. 1 DSGVO sowohl im Kontext verwendete persönliche Informationen wie die Identifikationsmerkmale (z. B. Name, Anschrift und Geburtsdatum), äußere Merkmale (wie Geschlecht, Augenfarbe, Größe, Gewicht) oder innere Zustände (z. B. Meinungen, Motive, Wünsche, Überzeugungen und Werturteile) fallen als auch sachliche Informationen (wie etwa Vermögens- und Einkommensverhältnisse), Kommunikations- und Vertragsbeziehungen und alle sonstigen Beziehungen der betroffenen Person zu Dritten und ihrer Umwelt. In diesem Zusammenhang erinnert das AG Bonn daran, dass auch solche Aussagen, die eine subjektive und/oder objektive Einschätzung zu einer identifizierten oder identifizierbaren Person liefern, einen Personenbezug aufweisen. 

Buchtipps

Unter Anwendung dieser extensiven Auslegung des Begriffs der personenbezogenen Daten entscheidet das AG Bonn, dass unter den Begriff der personenbezogenen Daten auch die im konkreten Fall streitgegenständlichen Kontobewegungen auf dem eigenen Bankkonto vom Auskunftsanspruch nach DSGVO erfasst sind. Dies deshalb, da auch diesesachliche Informationen im Hinblick auf die Eigentums- und Vermögensverhältnisse des Betroffenen darstellen.

Seminartipp

Schließlich führt das AG Bonn aus, dass das Auskunftsbegehren des Klägers nicht rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 242 BGB sei. Zuzugeben sei zwar, dass ureigenster Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs nach DSGVO die Rechtmäßigkeitskontrolle im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sei. Gleichwohl begründe aber die Verfolgung eines darüber hinaus gehenden bzw. anders gelagerten Zwecks noch nicht den Einwand des Rechtsmissbrauchs. 


Beitragsnummer: 12947

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Risiken unautorisierter Telefonwerbung

Auslegungshinweise § 7a UWG u. Art. 7 DSGVO vs. Praxis, Kontrollen intensivieren, Systeme & Prozesse optimieren, Feststellungen und Bußgelder vermeiden!

17.11.2023

Beitragsicon
BGH äußert sich zum Anspruch auf „Kopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Sofern ein Dokument nicht von der betroffenen Person selbst stammt, besteht nach BGH-Auffassung grundsätzlich keine Verpflichtung zur Herausgabe dessen Kopie.

17.04.2024

Beitragsicon
Vorfälligkeitsentschädigung: Bepreisung der Berechnung

In welchen Fällen ist ein Entgelt für die Berechnung der Vorfälligkeitsent-schädigung noch zulässig?

30.06.2023

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.