Donnerstag, 17. Januar 2019

Herausforderungen der QI-Compliance unter dem neuen QI-Vertrag

Tim Albert Schnitzler, QI/FATCA Responsible Officer, Compliance, Deutsche Apotheker- und Ärztebank.

I. Hintergrund und historische Entwicklung

Das Qualified Intermediary (QI)-System wurde erstmalig 2001 durch die amerikanische Bundessteuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) eingeführt. Mit Inkrafttreten der Revenue Procedure 2000-12 wurde die steuerliche Abzugsverpflichtung auf die QIs verlagert.

Durch dieses System kann der Kunde eines Finanzinstitutes schon bei der Gutschrift eines US-amerikanischen Ertrages mit dem für ihn korrekten Quellensteuersatz gemäß des für ihn gültigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBAs) abgerechnet werden. Somit ist es für den Anleger hier nicht notwendig, Rückerstattungsanträge bei den Steuerbehörden einzureichen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Finanzinstitut einen sogenannten QI-Vertrag mit dem IRS abgeschlossen hat.

Hier gibt es verschiedene Ausprägungen; in Deutschland agieren die meisten Finanzinstitute als so genannter QI 1. Dieser Status berechtigt die Finanzinstitute die Erträge aus US-amerikanischen Wertpapieren ohne Abzug von Quellensteuern brutto ausgezahlt zu bekommen. Das Institut ist dann sowohl für den korrekten (Quellen)Steuereinbehalt bei der Gutschrift des Ertrages auf das Verrechnungskonto des Kunden, die Abführung der einbehaltenen Quellensteuern an den IRS sowie die Erstellung der entsprechenden steuerlichen Reportings verantwortlich. [...]
Beitragsnummer: 1217

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