Dienstag, 5. März 2019

AnaCredit: Herausforderungen für die Interne Revision

Andreas Freßmann, Leiter Produktions- und Steuerungsrevision, Sparkasse Münsterland Ost

Andreas Gertz, Fachrevisor Kreditrevision, Sparkasse Essen.

I. Regulatorische Grundlagen AnaCredit

Mit der Verordnung (EU) 2016/867 wurde die Einführung eines zentralen granularen Kreditmelderegisters bei der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossen. Ergänzend hat die Deutsche Bundesbank zwischenzeitlich eine nationale Umsetzungsanordnung[1] erlassen. Danach sind ab dem 31.01.2018 Kreditnehmerstammdaten und ab dem 31.03.2018 Kreditstammdaten und dynamische Daten der Kreditbeziehung in die sogenannte Analytical Credit Database (AnaCredit) von allen Kreditinstituten bei der Deutschen Bundesbank zu melden. Diese wird die Daten dann an die EZB weiterleiten. Die Meldedaten sollen das Eurosystem bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere der Sicherung der Finanzmarktstabilität, Risikoanalyse und Geldpolitik unterstützen und ermöglichen zudem komplexe und flexible Auswertungen. Mittelfristig könnte das AnaCredit-Meldewesen eine Reihe aktueller Meldungen zum Kreditgeschäft der Institute ablösen.

Während die Groß- und Millionenkreditmeldung auf Kreditnehmerverbünde abstellt, sieht AnaCredit eine einzelkreditnehmerbezogene- bzw. einzelkreditbezogene Meldung für eine Vielzahl von Datenattributen zum Kreditnehmer, zu Vertragsdaten sowie zu den gestellten Sicherheiten vor. Die Meldegrenze liegt bei 25 TEUR, wobei im Unterschied zum Millionenkreditmeldewesen neben den Inanspruchnahmen auch unwiderrufliche und widerrufliche Zusagen zu melden sind. [...]
Beitragsnummer: 1198

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