Dienstag, 13. Oktober 2020

Interne Revision in besonderen Zeiten – Zeit für externes Know-how?!

„Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen“ – da gilt es einen Blick über den Tellerrand zu wagen und gegebenenfalls auch Externe ins Boot zu holen.


Katja Hampe, Fachreferentin der Geschäftsführung, Wirtschaftsprüferin, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

 

Wir alle erleben derzeit Rahmenbedingungen, die noch vor einem Jahr kaum einer für möglich gehalten hat. Eine weltweite Pandemie mit einem weitgehenden Lockdown, nicht nur der Wirtschaft, dies wurde selbst in Worst-Case-Szenarien selten betrachtet. Diese Rahmenbedingungen sind auch an der Tätigkeit der Internen Revision und deren Prüfungsvorgehen nicht spurlos vorübergegangen. Sie haben den ursprünglichen Revisionsplan der Internen Revision für 2020 vielfach deutlich durcheinandergewirbelt. Aber gerade in solch stürmischen Zeiten kommt der Internen Revision als wesentliches Element des Internen Kontrollsystems einer Bank eine hohe Bedeutung zu. Und das heißt – nicht zuletzt –, dass auch in diesem besonderen Geschäftsjahr die Aufgaben der Internen Revision durch Abdeckung aller wesentlichen Prüfungsfelder im Revisionsplan vollständig zu erfüllen sind. Aber der Blick geht auch bereits ins Jahr 2021, in dem sich schon neue Herausforderungen abzeichnen. 

 

SEMINARTIPPS

Prüfung der Internen Revision durch die Bankenaufsicht, 21.–22.10.2020, Zoom.

PraxisDigital: Vorstandsupdate Interne Revision, 13.11.2020, Zoom.

 

Externes Know-how – wer oder was bietet sich an?

 

Die Interne Revision ist im Bereich “Assurance” (in der deutschen Übersetzung: „Sicherstellung“, „Zusicherung“, „Absicherung“) tätig: Sie erbringt im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion unabhängige Prüfungsleistungen, um Sachverhalte innerhalb eines Unternehmens zu prüfen und der Geschäftsleitung sowie dem Aufsichtsrat Bericht zu erstatten. Ein anderer Akteur, der auch Assurance-Leistungen erbringt, ist die externe Revision, also Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WP/WPG). Aus diesem Grund liegt es nahe, dass Unterstützung und Know-how für die Internen Revision ebenfalls an dieser Stelle gesucht und gefunden wird – unter einer strengen Bedingung: Für die Wahrung der Unabhängigkeit ist eine klare Trennung von Interner Revision und Abschlussprüfer desselben Unternehmens zwingend.

  

Nutzung externer Ressourcen

 

Die Tätigkeit einer WPG als Dienstleister für die Interne Revision erfolgt im Rahmen eines „Outsourcings“.

Outsourcing – ein Kunstwort aus den drei englischen Wörtern „Outside“, „Ressource“ und „Using“ – bedeutet wörtlich übersetzt in erster Linie „Nutzung externer Ressourcen“ und liegt dann vor, wenn ein Unternehmen einen Dienstleister mit der Wahrnehmung von Prozessen im Zusammenhang mit der Durchführung von Geschäften oder unternehmenstypischen Dienstleistungen beauftragt, die ansonsten durch das Unternehmen selbst erbracht werden müssten.

In der Praxis werden sehr unterschiedliche Outsourcing-Konzepte genutzt: Am einen Ende der Skala werden lediglich einzelne Unterstützungsaufgaben oder Nebentätigkeiten auf Dritte verlagert. Am anderen Ende der Skala findet sich die Auslagerung ganzer Prozessketten, kompletter unternehmensbezogener Funktionen sowie zentraler Bereiche.

 

BUCHTIPP

Renner (Hrsg.): Interne Revision: Aufgaben - Prüfungstätigkeiten – Revisionsprozesse, 2019.

 

Tätigkeiten einer WPG als Dienstleister für die Interner Revision (von Banken) finden sich entlang dieser ganzen Skala.

 

Aber war da nicht noch irgendetwas? Ja, eine vollständige Auslagerung der Internen Revision ist nach MaRisk AT 9 nur bei kleinen Instituten möglich, sofern deren Einrichtung vor dem Hintergrund der Institutsgröße sowie der Art, des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehalts der betriebenen Geschäftsaktivitäten nicht angemessen erscheint.

 

Und genau deshalb ist der Hauptanwendungsfall die Auslagerungen nur einzelner Prüffelder: nämlich genau der Prüffelder, in denen die Interne Revision der Bank – in dem „Ausnahmejahr 2020“ ganz besonders – (noch) keine ausreichende Expertise aufweist oder die – trotz Wesentlichkeit – schlicht „hinten runtergefallen” sind. 

 

Diese Prüffelder können im Rahmen einer Auslagerung dann durch spezialisierte Mitarbeiter (einer WPG) geprüft werden, die über gute weitergehenden Kenntnisse der zu prüfenden Fachgebiete und Prozesse verfügen und auch die Erfahrung/Expertise aus vergleichbaren Innenrevisionsprüfungen bei anderen Banken oder auch ggf. aus ihrer Tätigkeit im Rahmen von Abschlussprüfungen oder anderen betriebswirtschaftlichen Prüfungen einbringen. So wird nicht nur der Revisionsplan erfüllt, es ergibt sich auch Wissenstransfer und ein „frischer Blick auf die Dinge“.  

 

BERATUNGSTIPP

Auslagerung Revision und Prüfungsleistungen.

 

Aktuelle Themen sind hier, neben den „Corona-Themen” (Inanspruchnahme von durch die Bankenaufsicht eingeräumten Erleichterungen, Anpassungen bei aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen, Kreditrisiken durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen), auch Themenfelder wie Nachhaltigkeit (also Prüfungsaktivitäten bezogen auf den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und die Angemessenheit und Wirksamkeit der im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken überarbeiteten aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen sowie die Überprüfung der operativen Geschäftsprozesse auf nachhaltiges und ethisch korrektes Handeln) oder das Neu-Denken von Assurance im Lichte digitaler Möglichkeiten (Stichwort: „Continous Auditing“).

 

PRAXISTIPPS

  • Analysieren Sie Ihre Ausgangssituation: Haben Sie mit Ihrem Jahresprüfungsplan 2020 Kurs halten können? Aktuell ist ein guter Zeitpunkt, die Einbindung von externem Know- how zu prüfen.
  • Die Herausforderungen für 2021 zeichnen sich bereits ab: In welchen Themenfeldern ist zusätzliches (ggf. externes) Know-how gefragt? Gehen Sie es offensiv an – zum Nutzen aller.

Beitragsnummer: 11932

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