Mittwoch, 23. Januar 2019

Barwertige Risikomessung von Kreditrisiken

Neue ICAAP-Anforderungen der ökonomischen Perspektive

Prof. Dr. Dirk Heithecker, Professur für Quantitative Methoden und Corporate Finance, Hochschule Hannover, und Fachreferent, Strategisches Risikomanagement, Volkswagen Bank GmbH

Im Mai 2018 verabschiedete die Deutsche Bankenaufsicht den neuen Leitfaden zur Risikotragfähigkeitsanalyse (Deutsche Bundesbank/BaFin, Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte, 2018 [1]). Damit werden die neuen Anforderungen an den ICAAP gemäß den neuen europaweiten Vorgaben konkretisiert, die ebenfalls für die durch die EZB beaufsichtigten Banken im Rahmen der EZB-ICAAP-Leitlinien neu definiert wurden (EZB, Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess, 2018 [2]). Zwar gelten die alten Ansätze der RTF durch die deutsche Aufsicht für beaufsichtigte Kreditinstitute weiterhin („Annex-Vereinbarung“), diese haben jedoch keinen Bestandsschutz mehr (vgl. Riediger (2018): Risikotragfähigkeit – Auf zu einem neuen Abschnitt, Finanz Colloquium Heidelberg). In dem folgenden Beitrag werden wesentlichen Vorgaben für die Risikomessung von Kreditrisiken aus Kundenforderungen in der neuen ökonomischen Sicht analysiert.

Neue ICAAP-Anforderungen

Gemäß den neuen Leitlinien wird zwischen der normativen und ökonomischen Risikotragfähigkeitsrechnung unterschieden. Bankinterne Risikomodelle werden in der ökonomischen Perspektive genutzt, die der Gone-Concern-Alternative bei einer barwertigen Sichtweise nah ist. Die deutsche Bankenaufsicht erwartet entsprechend eine Ableitung des Risikodeckungspotenzials und der Messung von Risiken, die von den Bilanzkonventionen absehen (vgl. [1] Tz. 39 und 47). Gemäß den Leitlinien der europäischen Aufsicht orientiert sich das Risikodeckungspotenzial lediglich an dem wirtschaftlichen Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Diese können somit auch auf bilanziellen Werten beruhen; explizit ist der Ansatz von hartem Kernkapital (Tier 1) nach Vorgaben der sich an der Bilanz orientierenden CRR vorgesehen (vgl. [2] Tz. 67 und 70). Eine solche bilanzielle Sicht ermöglicht der deutsche Leitfaden nur aufgrund der „Annex-Vereinbarungen“, da dort die GuV-/bilanzorientierte Ableitung des Risikodeckungspotenzials noch vorgesehen ist – allerdings unter Abzug der regulatorischen Eigenmittelanforderung der CRR (vgl. [1], S. 20). Die Leitlinien der deutschen Aufsicht geben somit einen engeren Rahmen für die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeitsrechnung vor.

SEMINARTIPPS

FCH Fit & Proper VORSTAND: Risikomanagement, 06.05.2019, Berlin.

Kreditrisikosteuerung Aktuell, 23.09.2019, Frankfurt/M.

RWA-Optimierung bei knapper werdendem Eigenkapital, 21.10.2019, Frankfurt/M.

Übergang Going Concern-Ansatz auf neue normative RTF-Perspektive, 22.10.2019, Frankfurt/M.

Barwert(nahe) Risikoinventur, Risikodeckungsmasse und Risikomessung, 06.11.2019, Hamburg.

Barwertige Risikomessung von Kreditrisiken

In der ökonomischen Perspektive kann die Bewertung in beiden Vorgabepapieren anhand einer barwertigen Betrachtungsweise (vgl. [1], Tz. 41, [2] S. 21, Fn. 28) erfolgen. Der Wert der Kundenforderungen ergibt sich demnach aus den abgezinsten zukünftigen Cashflows der Kredite. Wird als Abzinsungssatz der kreditindividuelle Effektivzinssatz genutzt, so ergibt sich eine bilanzielle Sichtweise. In diesem Fall sind Zinsrisiken in der Kreditrisikomessung sachgerecht auszuschließen, da der Effektivzinssatz zunächst keinen Zinsschwankungen unterliegt – und der Ansatz von Neugeschäften ausgeschlossen wird. Somit sind nur Ausfallrisiken zu betrachten. Unter einer bilanziellen Betrachtungsweise sind jedoch marktwertige Einflüsse ebenfalls zu beurteilen, die der Bewertung nach IDW RS BFA 3 zugrunde liegen. Demnach ist das Bankbuch barwertig zu bewerten (Vgl. IDW RS BFA 3 vom 16.10.2017, vgl. Darstellung bei KPMG). Zinsrisiken werden bei Zinsänderungen schlagend, wenn der Barwert des Bankbuchs unter den Buchwert sinkt (vgl. Hölscher/Helms/Schneider (2017): Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3, Wpg). Kreditforderungen bilden einen Teil des Bankbuchs und können individuell bewertet werden, d. h. es ergibt sich ein Risiko, wenn der Marktwert unter den Buchwert sinkt.

Bei einer marktwertorientierten Sichtweise werden die Cashflows der Kundenkredite barwertig mit einem angemessenen (Markt-)Zins bewertet. Es erfolgt somit ein Mark-to-Market der Kredite, da bei Kundenforderungen aktuell Marktwerte nicht beobachtbar sind. Entsprechend muss hier ein synthetischer Marktwert bestimmt werden. Risiken vor dem Hintergrund eines einjährigen Zeithorizonts ergeben sich wiederum aus einem möglichen Ausfall der Forderung. Zudem treten Zinsrisiken auf, da sich der risikoadäquate Marktzins der Forderungen vor einem Zeithorizont von einem Jahr ändern kann. Dieser Marktzins setzt sich aus dem risikofreien Zins (SWAP-Satz), einer Credit Spread für zukünftige erwartete Risiken und einem Risikopremium der Investoren zusammen, das marktphasenabhängig gegeben ist. Leider besteht bei Kundenkreditforderungen in der Regel keine Kenntnis hinsichtlich dieses Risikopremiums. Entsprechend wird nach aktuellen Vorgaben eine Vereinfachung getroffen und bei der Marktbewertung des Kreditportfolios auf diese investorenabhängige Markt-Spreads verzichtet. Konkret wird vorgeschlagen (vgl. [1], S. 13, Fn. 8, Leichinger (2018): Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs nach IDW und neuem RTF-Leitfaden, FinanzColloquium Heidelberg), den Bewertungsansatz des IDW RS BFA 3 zugrunde zu legen, demnach wird zur Diskontierung lediglich der risikofreie Zins zuzüglich erwarteter Risiken und möglicher Kostenbestandteile (wie Verwaltungskosten) angewendet. Somit wird der Barwert des Kreditportfolios eher bilanznah ermittelt und bildet keinen wirklichen Marktwert ab. Im Rahmen der Bewertung von Kreditforderungen unter Risiko ist im weiteren aber auch der Risikozuschlag aus erwarteten Ausfallrisiken kritisch zu sehen, da hier Einschätzungen über die erwarteten Risiken (PD, LGD) der betrachteten Kredite über den gesamten Lebenszyklus bekannt sein müssen – sowohl im erwarteten Szenario als auch im Risikofall, in der Regel einem Value-at-Risk (VaR) unter einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Zur Umsetzung des IDW RS BFA 3 sind solche Einschätzungen nur für das erwartete Szenario notwendig, auch unter anderen rechnungslegungsrelevanten Ansätzen wie der Wertberichtigungsbildung unter IFRS 9 sind lediglich erwartete Entwicklungen zu bewerten.

Fazit

Bei Anwendung des IDW RS BFA 3 im Rahmen der Bewertung der Kreditforderungen erfolgt weiterhin eine rechnungslegungsorientierte Ermittlung von Barwert und Risiko. Entsprechend ist zu überlegen, ob der komplexe Modellansatz in der Risikotragfähigkeitsanalyse und Risikosteuerung eingesetzt werden sollte. Auch bei einer buchwertorientierten Sichtweise der Cashflows unter Anwendung des Effektivzinssatzes sind jedoch marktwertige Einflüsse zu beachten, die der Bewertung nach IDW RS BFA 3 zugrunde liegen. In diesem Fall ist das gesamte Zinsbuch zusätzlich Kreditrisikobetrachtung hinsichtlich möglicher zukünftiger Drohverlustrückstellungen im erwarteten Szenario und Risikofall (VaR) zu analysieren. Dies muss jedoch nicht durch einen Buchwert-zu-Barwert-Abgleich des Kundenkreditportfolios erfolgen, vielmehr kann das gesamte Bankbuch „unter unerwarteten Risiken“ regelmäßig analysiert werden. Bei entsprechenden Margen und ausgewogenen Aktiv-Passiv-Management ist ein zusätzliches Risiko nicht zu erwarten.

PRAXISTIPPS

  • Überlegen Sie, ob Sie das Kreditportfolio mit dem Buchwert der Forderungen oder zum oftmals höheren marktwertnahen Wert in die Risikotragfähigkeit der ökonomischen Perspektive einbringen wollen.
  • Prüfen Sie bei einem buchwertorientierten Ansatz das Zinsbuch unter Anwendung des IDW RS BFA 3 in der Risikomodellierung im unerwarteten Verlust auf mögliche Drohverlustrückstelllungen.
  • Bewerten Sie die Kreditforderungen marktwertnah unter Anwendung des IDW RS BFA 3 ohne das investorenabhängige, nicht beobachtbare Risikopremium. Eine explizite Prüfung auf Drohverlustrückstellungen kann in diesem Fall ausbleiben.



Beitragsnummer: 1102

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