Mittwoch, 23. Januar 2019

Umschwung in den Aufsichtsbehörden

Innovationsgeist steckt ebenfalls in Behörden.

Talena Wahl, Bankenaufseherin, Deutsche Bundesbank (Dieser Beitrag gibt die eigene Meinung der Autorin wieder und stellt nicht notwendigerweise den Standpunkt der Deutschen Bundesbank dar.)

Die Digitalisierung verpflichtet zur Veränderung

Behörden haben ein verstaubtes Image. Die Prozesse und Hierarchien sind historisch gewachsen und was einmal so war, wird auch immer so bleiben. Oder?

Es entspricht größtenteils der Wahrheit, dass Behörden Innovationen später umsetzen. Diese Vorgehensweise ist allerdings kein Paradebeispiel für behördliche Langsamkeit, sondern vornehmlich als ein Ausdruck besonderer Vorsicht zu verstehen. Behörden fußen auf dem Vertrauen der Bevölkerung und Vorsicht dient der Wahrung dieses Vertrauens. Zudem müssen Unternehmen und Behörden nicht jedem Trend folgen. Doch was ist ein Trend und welche Entwicklung ist von Dauer? Mittlerweile dürfte fast jedem klar sein, dass die Digitalisierung sich keinesfalls als Trend einordnen lässt. Digitalisierung ist ein Prozess, an dem heutzutage niemand mehr vorbei kommt. Konkret bedeutet das, dass Unternehmen, Banken und auch Behörden sich mit Themen wie beispielsweise Cloud-Computing oder Künstlicher Intelligenz auseinander setzen müssen.

SEMINARTIPPS

Digitales Kreditgeschäft, 11.04.2019, Köln.

BAIT – Prüfungs- und Praxisfragen, 06.05.2019, Frankfurt/Offenbach.

Schlankere Baufi-Prozesse: Digital & Direkt, 13.05.2019, Frankfurt/Offenbach.

Prüfung (BA)IT im Fokus der Bankenaufsicht, 06.–07.11.2019, Frankfurt/M.

Digitaler Finanzbericht: Durchbruch im digitalen Kreditgeschäft?!, 27.11.2019, Berlin.

Welchen Nutzen bringt die Digitalisierung für die europaweite Zusammenarbeit?

Doch Digitalisierung bringt keineswegs nur Zwänge und negative Aspekte mit sich. Denkt man an die Bankenaufsicht, spielt die Zusammenarbeit im Europäischen Aufsichtsmechanismus, dem Single Supervisory Mechanism (SSM), eine wichtige Rolle. Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus ist das europäische Bankenaufsichtskonstrukt, welches die Aufsicht vereinheitlicht und die Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank für signifikante Institute beinhaltet. Ein wesentliches Merkmal des Single Supervisory Mechanism ist die räumliche Trennung der beteiligten Parteien. Das bedeutet, dass Menschen aus ganz Europa in Teams zusammenarbeiten. Die sogenannten Joint Supervisory Teams (JSTs), oder zu Deutsch einheitlichen Aufsichtsteams, setzen sich aus Mitarbeitern der Europäischen Zentralbank und der nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Durch den digitalen Wandel kommen Videokonferenzsysteme zum Einsatz, die eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen.

BUCHTIPPS

Janßen/Plate/Riediger (Hrsg.), Digitalisierung im Dokumentenmanagement, 2017.

Becker (Hrsg.), Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden: MaRisk (IT) und BAIT, 2018.

Bereitschaft zu Veränderungen

Spricht man von Wandel in Unternehmen und Behörden, ist es von hoher Wichtigkeit die Mitarbeiter zu motivieren und mitzunehmen. Kein Wandel kann ohne das Engagement und die Bereitschaft für Veränderungen bei den Mitarbeitern gelingen. Digitalisierung setzt dementsprechend Veränderungsbereitschaft voraus. Ist diese auch in den Aufsichtsbehörden gegeben? Mal mehr, mal weniger. Doch gerade innerhalb der SSM-Aufsicht stehen Veränderungen an der Tagesordnung. Erfahrene Mitarbeiter und Nachwuchskräfte ergänzen sich und die Akzeptanz von neuen Technologien ist hoch – vor allem, da sie gebraucht wird, um z. B. hohe Datenmengen zu handhaben.

„Day-to-day business“

Doch wie beschäftigen sich Bankenaufseher in ihrer täglichen Aufsicht über die Banken mit Digitalisierung? An der bisherigen Aufsicht unter dem Vorsichtsprinzip hat sich wenig geändert. Weitsichtiges Handeln und Vorsicht sind leitende Prinzipien. Natürlich war es nötig neue Tools und neue Analysemethoden einzusetzen. Self-Assessments, Templates und Stress-Szenarien wurden entwickelt, während man sich der Frage stellen musste, wie man IT-Risiken bei Banken erkennen, messen und bewerten kann. Die Bankenaufsicht stellt sich diese Frage noch heute. Denn eins ist klar: die Banken und deren IT entwickeln sich und so auch die Aufsicht hierüber. Dabei ist es essentiell, dass man als Aufsicht die Systeme und Sicherheitsvorkehrungen der Banken kennt und sicherstellt, dass z. B. ein angemessenes Business-Continuity-Management etabliert ist.

PRAXISTIPPS

  • “An organisation that does not change is dead”.
  • Es führt kein Weg an der Digitalisierung vorbei. Es gilt lediglich zu entscheiden, ob man in der Welle mitschwimmen will oder ganz vorn mit dabei sein möchte.
  • Digitalisierung bietet Chancen und Risiken, die angemessen genutzt und reguliert werden müssen.



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