Sonntag, 16. Dezember 2018

Prüfung Depot A-Geschäft in Regionalbanken Prüffeld Asset Allocation.

Thomas Maurer, Leiter Interne Revision, Münchner Bank eG

Vor Hintergrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und der teilweise verhaltenen Nachfrage nach Krediten sind die Kreditinstitute gezwungen, zusätzliche Ertragsquellen zu generieren. Dies kann u. a. im Depot A-Geschäft mithilfe einer klugen Anlagestrategie mit einem angemessenen Risiko-Rendite-Verhältnis unterstützt werden. Mit Ausweitung des Eigenanlagegeschäfts rückt dieses Prüffeld verstärkt in den Fokus der Internen Revision und sollte in angemessen Abständen fundiert geprüft werden. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht wurden die Anforderungen an das Risikotragfähigkeitskonzept der Institute mit einem neuen Leitfaden im Jahr 2018 um die für viele Institute neue „ökonomische Perspektive“ erweitert. Dies bringt die Anforderung zur barwertigen Betrachtung des gesamten Bankvermögens mit sich und hat somit auch Auswirkungen auf die Eigenanlagenstrategie.

Von zentraler Bedeutung ist daher eine sinnvolle und zukunftsgerichtete Streuung der Anlageklassen, um eine möglichst effiziente Risiko-Ertrags-Relation zu generieren. Deshalb sollte dem Prüffeld „Asset Allocation“ ein höheres Gewicht bei den Prüfungshandlungen der Internen Revision beigemessen werden. Die strategische Asset Allocation soll durch regelmäßige Transaktionen gewährleisten, dass das Portfolio nachhaltig die gewünschte Vermögensstruktur abbildet. Die taktische Asset Allocation soll ermöglichen, durch Veränderung der Gewichtung einzelner Asset-Klassen von aktuellen Entwicklungen der Märkte zu profitieren. Die Asset Allocation verfolgt grundsätzlich das Ziel, auf Basis des festgelegten Risikoappetits und einer Performance-Erwartung das Gesamtrisiko innerhalb eines definierten Gesamtlimits zu halten und dabei mindestens den Soll-Return zu erzielen. Dabei besteht naturgemäß ein Zielkonflikt zwischen Ergebnisanspruch, Risikopräferenz und Vertriebspotenzialen. Durch die mehrdimensionale Betrachtung werden die einzelnen Ziele in einen Wirkungszusammenhang gebracht. Im Entscheidungsprozess stellt sich die Frage nach der Auswirkung eines bestimmten Mehr-Returns bzw. einer bestimmten Erhöhung des Risikos auf das Betriebsergebnis. Demgegenüber ist zu beurteilen, wie viel im Gegenzug mehr an Margen und Provisionen im Kundengeschäft bzw. in welcher Höhe Kosteneinsparungen realisiert werden müssten, um den gleichen Effekt zu erzielen. Wichtig ist aus Sicht der Prüfung, dass diese Überlegungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Wenn ein entsprechender Ausschuss hierüber entscheidet, ergibt sich dies meist aus den Sitzungsunterlagen. Die Management-Entscheidung zur Festlegung des Zielrisikos bzw. des Zielreturns wird durch die Analyse der Auswirkung auf die Kennzahlen transparent und nachvollziehbar. Der Zusammenhang zur Geschäftsstrategie wird durch die Verzahnung mit der Vertriebs- und Kostenplanung ersichtlich und der Entscheidungsprozess kann hinsichtlich der geplanten Erträge plausibilisiert werden.

SEMINARTIPPS

Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs laut RTF-Leitfaden & IDW-Standard, 27.03.2019, Frankfurt/M.

Prüfung Depot A-Geschäft, 16.05.2019, Köln.

Folgen der neuen aufsichtlichen Zinsszenarien für Zinsrisikosteuerung, 07.11.2019, Hamburg.

Prüfung Spezialfonds, 13.11.2019, Frankfurt/M.

Depot A-Risiken: Wirksame Frühwarnverfahren & Stresstests(-Szenarien), 14.11.2019, Frankfurt/M.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die bei der Asset Allocation zu Grunde gelegten Messgrößen. Üblicherweise kommen standardisierte Messgrößen wie der RORAC oder RAROC zum Tragen. Der RORAC ist kapitalseitig adjustiert und spiegelt das Verhältnis von Nettogewinn und eingesetztem Risikokapital wieder. Es wird eine Proportionalität von Nettogewinn und dem zu seiner Erzielung notwendigen Risikokapital unterstellt. Der Risikokapitalbedarf steigt mit der Höhe des übernommenen Risikos. Durch eine erhöhte Risikoübernahme steigen kapitalmarkttheoretisch auch die zu vereinnahmende Risikoprämie und damit der erwirtschaftete Nettogewinn. Beim RAROC erfolgt die Risikoadjustierung im Gegensatz zum RORAC nicht kapitalseitig, sondern nur gewinnseitig. Der RAROC setzt den risikoadjustierten Nettogewinn ins Verhältnis zum nicht risikoadjustierten Kapital, also dem investierten Kapital. Es wird eine Proportionalität von risikoadjustiertem Nettogewinn und dem zum Zweck der Erzielung investierten Kapitals unterstellt. Die Risikoadjustierung des Nettogewinns erfolgt durch die Subtraktion der Risikokapitalkosten, die auch als geforderte Mindest- oder Zielrendite für das eingesetzte Risikokapital aufzufassen sind.

Revisionsseitig sollte darauf geachtet werden, dass die angewandten Messgrößen klar definiert sind und konsequent zur Anwendung kommen. In der Regel wird die Messgröße aber nicht das alleinige Entscheidungskriterium für eine Eigenanlage sein. Weitere Faktoren, z. B. Nachhaltigkeit, Bonitäten oder Spreads, sollten ebenfalls definiert sein. Häufig werden sog. qualifizierte Expertenschätzungen herangezogen. Dies ist grundsätzlich unproblematisch. Voraussetzung ist aber, dass die Herleitung der Kriterien und der Prozess der Entstehung der Expertenschätzung nachvollziehbar dokumentiert werden. Daran mangelt es in der Praxis gelegentlich. In Sonderprüfungen der Bankenaufsicht kann dies zu Feststellungen führen.

PRAXISTIPPS

  • Beziehen Sie künftig auch die Asset Allocation in eine Prüfung des Depot A-Geschäfts ein.
  • Eine Teilnahme der Revision an den Sitzungen des Anlageausschusses ist zu empfehlen.
  • Prüfen Sie die Zielvermögensstruktur und die Maßnahmen zu deren Erreichung.
  • Achten Sie auf eine ausreichende Dokumentation bei sog. qualifizierten Expertenschätzungen.



Beitragsnummer: 1098

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