Daniel Schmiederer, Wirtschaftsprüfer, Senior Manger Financial Services, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München.
I. Einleitung und Übersicht
Am 05.12.2019 wurden sowohl die IFR als auch die IFD, beide von November 2019, veröffentlicht.
Wertpapierfirmen unterliegen derzeit hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Anforderungen in vielen Bereichen, bspw. in Bezug auf die vorzuhaltenden Eigenmittel, weitestgehend denselben Regelungen wie CRR-Kreditinstitute. Die bestehenden aufsichtlichen Regelungen nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013[1] und der Richtlinie 2013/36/EU[2] basieren weitgehend auf internationalen Regulierungsstandards, die für bedeutende Kreditinstitute festgelegt wurden.
Dabei werden die besonderen Risiken, denen Wertpapierfirmen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeiten ausgesetzt sind, nicht adäquat berücksichtigt. So nehmen Wertpapierhandelsbanken und Finanzdienstleistungsinstitute beispielsweise keine Einlagen entgegen und reichen keine Darlehen an Kunden aus. Insbesondere werden die bisherigen Regulierungsstandards den Geschäftsmodellen kleiner und mittlerer Wertpapierfirmen nicht gerecht, die nur eine geringe Verflechtung mit anderen Marktteilnehmern aufweisen.
Hier setzen die Regelungen der IFD und IFR mit einem eigenständigen Regelungswerk für Wertpapierfirmen an. Während die IFR als EU-Verordnung unmittelbar anzuwenden ist, muss die IFD-Umsetzung in nationales Recht bis zum 26.06.2021 erfolgen.
Die IFD regelt das Anfangskapital von Wertpapierfirmen, die Befugnisse und Instrumente der Aufsichtsbehörden sowie die Veröffentlichungspflichten der Institute. Die IFR beinhaltet das künftige Regelwerk für die Eigenmittelanforderungen, die Anforderungen zur Begrenzung der Konzentrationsrisiken sowie für Liquiditätsanforderungen. Ferner werden die Berichtspflichten an die Aufsichtsbehörden sowie Offenlegungspflichten dargestellt.
Mit Datum vom 09.07.2020 wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch das BMF veröffentlicht. Danach ist geplant die wesentlichen Inhalte der IFD in einem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (Wertpapierfirmengesetz – WpFG) umzusetzen. [...]
Beitragsnummer: 10767