Montag, 21. Januar 2019

Foreign-Exchange-Trade und KWG-Erlaubnispflicht

Dr. Tilman Schultheiß, Rechtsanwalt, Thümmel, Schütze & Partner

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Hinweisverfügung der BaFin zur Plattform „Top-Algo-Trade“ ist darauf hinzuweisen, dass der von Plattformen angebotene Foreign-Exchange- bzw. Forex-Trade als Tatbestand des § 1 Abs. 1 bzw. Abs. 1a KWG regelmäßig unter die Erlaubnispflicht des § 32 KWG fällt. Als Forex-Trade wird im Allgemeinen der Devisenhandel bezeichnet. Devisen sind Finanzinstrumente nach § 1 Abs. 11 Nr. 7 KWG. Das von der BaFin-Hinweisverfügung betroffene Unternehmen bot lt. BaFin unter einer anonym registrierten Domain ein automatisiertes Programm zum Onlinehandel von Währungen an. Dieses Angebot hat das Unternehmen wohl u. a. an Verbraucher ausgerichtet, die es gezielt per E-Mail angesprochen hat. Dies erfüllt möglicherweise bereits den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 1a Nr. 1 KWG und stellt daher ein erlaubnispflichtiges Geschäft dar. Mit der Erfüllung der KWG-Tatbestände gehen zudem zahlreiche aufsichtsrechtlich sanktionierte Pflichten einher (z. B. Kapital- und Liquiditätsanforderungen oder Verhaltenspflichten gegenüber Kunden).



Beitragsnummer: 1053

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Verjährung von Bürgschaftsforderungen/Anschriftenermittlung

Die Bank hat nach Fälligkeit der Bürgschaftsforderung asap zu prüfen, ob die im Bürgschaftsvertrag genannte Anschrift des Bürgen richtig ist.

20.06.2024

Beitragsicon
Häufig unterschätzt – „Organisatorische“ Anzeigen nach §§ 24–25 KWG

Häufig unterschätzt, die §§ 25 KWG-Anzeigepflichten, wie ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Adhoc-Anzeigepflichten, Plausibilitäts- und Prüfungspflichten.

23.01.2024

Beitragsicon
Cyber-Risk – Herausforderungen für Kreditinstitute

Das Thema „Cyber-Crime“ gehört zu den Aufsichtsprioritäten und erhält durch DORA einen neuen Regelungsrahmen. Für einen angemessenen Umgang ist ein grundlegen

14.05.2024

Beitragsicon
Zur Haftung des Gründungsgesellschafters

Nach der BGH-Entscheidung vom 5. März 2024 gibt es keine weitere Haftung des Gründungsgesellschafters nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB.

20.06.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.