Revisionsmethodik und Prüfungsplanung

Die aktuelle Regulierungsflut zwingt die Revisionsleitung als Prozessowner für die Revisionsprozesse, sich Gedanken über die bisher genutzten Revisionsmethoden und Vorgehensweisen bei der Prüfungsplanung und -durchführung zu machen und die (Jahres-)Prüfungsplanung sowie Durchführung der einzelnen Prüfungen zu überdenken und an vielen Stellen anzupassen.

Als eine der größten Herausforderungen gilt die Umstellung der Prüfungen auf einen konsequent prozessorientierten Ansatz und die stärkere Berücksichtigung von Aspekten der Wirtschaftlichkeit. Dabei werden viele Prozesse der Internen Revision verändert, angefangen von der Umstellung auf eine prozessorientierte Prüffeldlandkarte bis zur Einführung eines kurzen und mangelorientierten Prüfungsberichts.

Sowohl die Jahresplanung als auch die einzelne Prüfung müssen sich dabei dem zunehmend agilen Unternehmensumfeld anpassen. Dabei setzen viele Revisionsbereiche zunehmend auch agile Methoden (z. B. Kanban oder Srum) bei der Prüfungsdurchführung ein.

Dazu sind IT-gestützte Verfahren und Methoden (z. B. Datenanalyen) verstärkt in die Revisionsarbeit einzubeziehen, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen, Prüfungsabläufe zu standardisieren bzw. ggf. zu automatisieren und eine unter Risikogesichtspunkten bessere/effizientere Aufteilung der verfügbaren Prüferressourcen zu ermöglichen.

Eine gründliche Prüfungsvorbereitung ist nach wie vor eine wesentliche Voraussetzung zur risikoorientierten Festlegung und Erreichung der Prüfungsziele. Neben agilen Ansätzen setzen sich auch in der klassischen Prüfungsdurchführung neue Ansätze der Basis- und Vertiefungsprüfung durch. Auf diese Art und Weise kann die Revision selbst bei umfangreichen Prüffeldern die unter Risikogesichtspunkten erforderlichen Schwerpunkte setzen und die Prüfung gleichzeitig wirtschaftlich durchführen.

Die Revisionsmethoden stehen auch zunehmend im Fokus der Aufsicht und externen Prüfer, da diese die Revision als verlängerten Arm sehen und eigene Prüfungsanforderungen indirekt auf die Interne Revision übertragen bzw. die Prüfungsergebnisse zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation heranziehen. Daher kann die Aufsicht bei der Prüfung der Fachbereiche der Bank die Prüfung jederzeit auf die Interne Revision ausweiten. Nicht selten werden bedeutende oder sogar schwerwiegende Feststellungen (F3/F4) in den Fachbereichen dann auch der Internen Revision zugerechnet und ggf. die Wirksamkeit der Internen Revision in Frage gestellt.

Ich freue mich, Sie auf unseren Seminaren und Tagungen – online oder in Präsenz – zu diesem Thema persönlich begrüßen zu dürfen und stehe Ihnen im Vorfeld gerne für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Jan Meyer im Hagen
Geschäftsführer
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH


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