Seit dem 03.01.2018 gelten die MiFID II-Regelungen nun in der Praxis mit den umfassenden Neuerungen und Änderungen in der Wertpapierregulatorik.
So gelten neben neuen Vorgaben für den „herkömmlichen“ Handel (verschärfte Transparenz und Ausführungsgrundsätze, Best Execution) nunmehr auch Vorgaben für den bisherigen außerbörslichen Handel, der zugunsten neuer regulierter Handelssysteme (etwa OTFs) zurückgedrängt wird. Ebenso wurden die Anlegerschutzrechte weiter verschärft. So sind Kosten etwa transparent aufzuschlüsseln und deren Auswirkung auf die Rendite dem Anleger in verständlicher Form darzustellen.
Auch bei der Anlageberatung gelten wichtige Änderungen. So regelt MiFID II bei der provisionsbasierten Anlageberatung etwa, dass Zuwendungen nur dann erlaubt sind, wenn sie darauf zielen, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung zu verbessern und bestimmt dafür entsprechende Kriterien.
Das alte Beratungsprotokoll ist durch die neue Geeignetheitserklärung ersetzt worden. Telefonische und elektronische Kommunikation ist aufzuzeichnen.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Produktüberwachungspflichten, die Product Governance. So ist für Finanzprodukte nunmehr ein internes Produktfreigabeverfahren durchzuführen und ein Zielmarkt anhand festgelegter Kriterien (Kundenkategorie, Kenntnisse und Erfahrungen, Finanzsituation und Risikotragfähigkeit, Risikotoleranz, Anlageziele und Bedürfnisse) zu bestimmen.
Auch die Sachkundeanforderungen (Kenntnisse und Erfahrungen) an Anlageberater und Vertriebsmitarbeiter wurden verschärft und konkretisiert und die WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung durch die betreffenden ESMA-Leitlinien angepasst. Fort- und Weiterbildung für die betroffenen Mitarbeiter ist daher unverzichtbar geworden und deren Überprüfung steht im Fokus der Aufsicht bei Vor-Ort-Prüfungen. Nutzen Sie hierzu unser vielfältiges Seminarangebot für Ihre Mitarbeiter.
Viele Grüße und viel Vergnügen bei der Lektüre unserer Fachinformationen
Ihr Thomas Ackermann, Bereichsleiter Bankrecht, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH