Kontoführung / Zahlungsverkehr

Mit dem Zahlungskontengesetz hat jeder Verbraucher nun einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto und ein gesetzliches Recht zur Kontowechselhilfe. Mit welcher Begründung darf ein Girokonto von den Kreditinstituten noch abgelehnt bzw. gekündigt werden, welche Gebühren und Entgelte sind in Kontoführung und Zahlungsverkehr überhaupt noch zulässig?
Kontoführung und Zahlungsverkehr werden durch neue gesetzliche Regelungen und einen stetig stärker werdenden Verbraucherschutz – der zwischenzeitlich als neues Aufsichtsziel der BaFin (Stichwort kollektiver Verbraucherschutz) im Fokus der Aufsicht steht – immer komplexer. Ganz zu schweigen von den tagtäglichen Herausforderungen unklarer und streitiger Verfügungsverhältnisse im Rahmen der Kontoführung etwa bei Vorlage (privatschriftlicher) Vollmachten, bei Betreuung oder bei Tod des Kunden. Hier stellt sich oft die Frage maximale Rechtssicherheit oder effiziente Kontoführung. Und sollte es dennoch zu einem Haftungsfall kommen, ist dieser in „Best Practise“ abzuwickeln.
Auch bei Auskunftsersuchen von Staatsanwaltschaft, Polizei, Behörden und Privatpersonen heißt es, rechtliche Verpflichtungen, Grenzen und Spielräume zu kennen (Auskunftserteilung vs. Bankgeheimnis), um in Zeiten sinkender Erträge möglichst schlank und effizient agieren zu können.
Mit unserem Seminarangebot rund um das Thema Kontoführung und Zahlungsverkehr bieten wir den Mitarbeiter(inne)n in Markt, Marktfolge, Revision, Compliance und Recht einen kompakten und praxisnahen Überblick über neue gesetzliche Regelungen, aktuelle Rechtsprechung und regelmäßig wieder kehrende „Klassiker“ für einen routinierten Umgang für Fragen rund ums Konto und Zahlungsverkehr.

Viele Grüße und viel Vergnügen bei der Lektüre unseres neuen Seminarkatalogs
Ihr Thomas Ackermann, Bereichsleiter Bankrecht, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH


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