Zentrale ESMA-Vorgaben (Leitlinien/RTS/Q&A) im Wertpapiergeschäft

ESMA-konforme Wertpapierprozesse – Auswirkungen auf Produkte/Produktentwicklung, Beratung & Wertpapierabwicklung – notwendige Kontroll- und Prüfungstätigkeiten

ESMA-Leitlinien, RTS und Q&As gewinnen in der Praxis im Wertpapiergeschäft immer mehr an Bedeutung. Für die Institute entfalten sie direkte Bindungswirkung über § 2 Abs. 4 WpDPV. Das bedeutet für die Häuser ihre Prozesse und Arbeitsanweisungen „ESMA-konform“ auszurichten und aktuell zu halten. Das Seminar gibt zunächst einen kurzen Überblick über Aufbau und Tätigkeit der ESMA, deren Handlungsinstrumente sowie das Zusammenspiel mit der nationalen Aufsicht. Im Folgenden werden praxis-/prozessrelevante ESMA-Vorgaben (Leitlinien, RTS, Q&As) und deren Auswirkungen auf das tägliche Wertpapiergeschäft dargestellt. Die Veranstaltung richtet sich an alle Wertpapiergeschäftsbereiche, Compliance und Revision.

Seminarnummer: 220537
Inhaltsverzeichnis:

Seminardokumentation

17.05.2022
150,00 €
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Seminarthemen und Agenda

10:00 - 17:00 Uhr
  • Aufbau, Tätigkeiten und Handlungsinstrumente der ESMA 
    • Zusammenspiel mit nationaler Aufsicht
    • Level 2- und Level 3 – Handlungsinstrumente (Guidelines, RTS und Q&As), und ihre Bindungswirkung 
    • Zukunft der nationalen und europäischen Wertpapieraufsicht 
  • Praxisrelevante ESMA-Leitlinien, RTS und Q&As
    • Product Governance
      • Product Governance Guidelines: Anforderungen an Produktfreigabe-, Zielmarktbestimmung und Zielmarktüberprüfungsprozess
      • ESG-Kriterien im Product Governance Prozess
      • Q&A-Update 11/2021, Erleichterungen bei Anleihen mit „make-whole-Klausel“
    • Kosten und Gebühren
      • Künftiges Verbot von „Payments for Order Flow“?
      • Kostentransparenz: Erleichterungen bei ex-ante-Kosteninformationen sowie bei Professionellen Kunden und Geeigneten Gegenparteien ( Corona-Quick-Fix)
    • Zuwendungen
      • ESMA-Kriterien „Merkmal Qualitätsverbesserung“
      • Vorgaben an Verwendung von Zuwendungen (BaFin FAQ von 10/2021), Dokumentationserfordernisse
    • Beratungsfreies Geschäft / Execution-only
      • Neue verschärfte ESMA-Leitlinien zu Angemessenheits- und Execution-only-Anforderungen
    • ESG/Nachhaltigkeit
      • Neue Anforderungen ab 2.8.2022 durch Änderung der Delegierten Rechtsakte zur MiFID II: 
        • Änderung der RL (EU) 2017/593: Erweiterung der Produkt-Governance-Vorgaben um das Kriterium der Nachhaltigkeitspräferenzen
        • Änderung der VO (EU) 2017/565: Erweiterung bestimmter Organisationsvorgaben und der Geeignetheitsprüfung um das Kriterium der Nachhaltigkeitspräferenzen mit umfangreichen Auswirkungen auf den bestehenden Beratungsprozess (u.a. erweiterte Vorgaben in der Kundenexploration, der Geeignetheitsprüfung und Geeignetheitserklärung).   
        • Überarbeitung der Suitability Guidelines durch die ESMA (Konsultation bis 27.4.2022) mit detaillierten Vorgaben für den geänderten Beratungsprozess
      • Konkretisierung der Informations- und Offenlegungspflichten durch neue RTS zur OffenlegungsVO
      • einheitliches Rulebook der ESAs für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung auf Level 2-Ebene aus OffenlegungsVO und TaxonomieVO
    • PRIIPs-VO
      • „Überarbeitete“ RTS von 09/2021: zentrale Änderungen der überarbeiteten RTS von 09/2021 und Auswirkungen auf die Praxis
      • (künftige) Anforderungen an BIB/KID und Kundeninformationen (u.a. Performance-Berechnung und Darstellung, Kosten und Gebühren)
      • Ausblick Level 1-Review
    • Erste Erfahrungen mit Corona-Quick-Fix-Änderungen
      • Elektronische Kundenkommunikation als „neuer“ Standard (§§ 64a, 142 WpHG), betroffene Unterlagen und Kundengruppen, zulässige „Papier-Ausnahmen“
    • „Update“ Benchmark-VO: Auswirkungen auf Finanzinstrumente

Konditionen und Organisatorisches

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Tagungsort

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

Ihre Dozenten

Dr. Thorsten Becker
Regierungsdirektor
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Dirk Beule
Rechtsanwalt/Syndikus Geschäftsleitungssekretariat, Recht
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG


Dr. Kay Rothenhöfer
Director & Senior Counsel Legal PBC/WM
Deutsche Bank AG


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Spezialistenzertifikat

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