Der Countdown läuft, mit diesen Worten leitet Mark Branson, Präsident der BaFin, seine Einladung zur digitale BaFin-Konferenz „IT-Aufsicht im Finanzsektor: Was bedeutet DORA in der Praxis?“ am 26. September 2024 ein. Und er hat recht, denn am 17. Januar 2025 tritt die EU-Verordnung DORA in Kraft. Sie haben nun „nur noch“ knapp ein halbes Jahr Zeit, die zahlreiche Anforderungen in Ihrem Institut umzusetzen. Sollten Sie bei der BaFin-Konferenz nicht dabei sein können oder/ und wissen wollen, wie Sie die (neu?) gewonnenen Erkenntnissen aus der Konferenz praktisch umsetzen müssen, so erhalten Sie in unserem TopAktuell-Kurzseminar die erforderlichen Umsetzungstipps zum Vorfallsmeldewesen in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), IKT-Drittparteienrisikomanagement, Überwachungsrahmenwerk sowie zum Informationsregister.
Programmauszug:
11:30 - 13:00 Uhr
Christopher Beindorff
Rechtsanwalt/ Fachanwalt IT-RechtAWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Er ist seit 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig, 11 Jahre davon als Fachanwalt für IT-Recht. Zu seinen Tätigkeits-Schwerpunkten gehört das IT-Vertragsrecht, das Datenschutzrecht und die Umsetzung regulatorischer Vorgaben im IT-Recht mit dem Focus auf Cybersicherheit.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.
Christina Schöning +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Christopher BeindorffRechtsanwalt/ Fachanwalt IT-RechtAWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
29.10.2024
11:30 bis 13:00 Uhr
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