14:00 - 17:00 Uhr
Im Rahmen von aufsichtlichen Prüfungen als auch bei der Durchführungen von Quality Assessments nach den Standards des IIA kommt es immer wieder zu Problemen beim wichtigen Follow-up Prozess.
Häufig enthält das Interne Revisionssystem keine ausreichenden bzw. zu unbestimmte Regelungen und Maßnahmen zur Erledigung von Feststellungen werden zu schnell bzw. ohne ausreichende Überprüfung oder Dokumentation geschlossen.
Ein gängiges Problem sind auch zahllose Fristverlängerungen.
Ein wirksames Follow-up setzt aber bereits im Rahmen der Prüfungsdurchführung eine "echte" Vereinbarung der Maßnahmen voraus. Die Referenten werden auch die wichtige Frage der Unternehmenskultur und der entsprechenden Kommunikation in diesem Bereich beleuchten.
Zentral ich auch die Frage, wie eine Maßnahme vor dem Hintergrund der aufsichtlichen Vorgaben und der Revisionsstandards formuliert sein sollte, damit deren Ausräumung von der Internen Revision auch tatsächlich später beurteilt werden kann.
Vermeiden Sie Einschränkungen bei der Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Internen Revision und erleben Sie von unseren erfahrenen Referenten aus der Praxis, wie Sie Ihr hauseigenes Follow-up noch optimieren können.
Frau Silvia Puhani und Herr Mag. jur. Bernd Egger haben sehr viel Erfahrung in der Revisionsleitung und berichten anhand konkreter Praxisfälle, worauf es bei einem wirksamen Follow-up ankommt. Sie gewähren Einblicke in Ihr Revisionssystem und zeigen Ihnen, wie Sie typische Fehler beim Follow-up vermeiden.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.