Der „Single Officer“ ist für den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten und -geldern in Banken verantwortlich. Dabei umfasst seine Aufgabe die Einhaltung des aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmens, wie dem WpHG und MaDepot, sowie spezialgesetzlicher Regelungen. Dazu muss er mit entsprechenden Befugnisse umfassende Organisations- und Verhaltenspflichten überwachen und führt dazu effektiven Risikoanalysen und Kontrollhandlungen durch. Besonders bei Auslagerungen sind klare Abgrenzungen der Aufgaben zwischen dem Single Officer, dem Zentralen Auslagerungsmanagement und der Internen Revision unerlässlich. Präventive Maßnahmen helfen, Sanktionen zu vermeiden. Erkenntnisse aus Prüfungsfeststellungen sollen die ausreichende Befugnisse und Sachkunde des Single Officers sicherstellen und mithin zur Stärkung seiner Funktion beitragen.
Programmauszug:
10:00 - 13:00 Uhr
Lukas Zimpfer
Verbandsprüfer und Mitglied der Facharbeitsgruppe WpHG/Depot PrüfungsaußendienstBaden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
Spezialist für Prüfungen des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts / Meldewesen, Mitglied der Facharbeitsgruppe WpHG/Depot, langjähriger Referent und Autor beim FCH, seit 2023 Lehrbeauftragter des Landes Baden-Württemberg an der DHBW Villingen-Schwenningen
Hilmar Schwarz
Leiter ComplianceDeutsche WertpapierService Bank AG
Dipl.-Vw., ist seit 1996 in der Finanzdienstleisterbranche, seit 2002 in der Deutsche WertpapierService Bank AG tätig. Seit 2015 ist er Beauftragter für Compliance, für AFC/AML und zum Schutz von Kundenfinanzinstrumenten. Er ist langjährigen erfahrener Referent und in diversen Verbandsgremien aktiv.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
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Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
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Christina Schöning +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Hilmar SchwarzLeiter ComplianceDeutsche WertpapierService Bank AG
Lukas ZimpferVerbandsprüfer und Mitglied der Facharbeitsgruppe WpHG/Depot PrüfungsaußendienstBaden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
07.10.2024
10:00 bis 13:00 Uhr
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