NEUES Hinweisgeberschutzgesetz: Personalabteilung in der Pflicht

Pflichten des Beschäftigtengebers, u.a. Meldestelle, Meldeverfahren - Mitbestimmung - Reichweite & Grenzen des Schutzes für Hinweisgeber - externen Melderechte
Seminarnummer: 230568
Interessant für die Bereiche: Personal & Führung, Compliance


Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine europäische Vorgabe, die in Deutschland verpflichtend umzusetzen ist. Zwar besteht aktuell noch kein abschließendes Gesetz aber die Gesetzesentwürfe liegen vor. Somit ist weitgehend klar, welche Anforderungen auf die Banken  und insbesondere auch auf die Personalbereiche zukommen.

Aufgaben und Pflichten für Personalmanagement und Personalvertretung:

  • Mitbestimmungspflicht bei Einrichtung, Ausgestaltung und Besetzung der Meldestelle
  • Pflicht zur Überprüfung bestehender Prozesse: insbesondere die Fallbearbeitung, den Verfahrensablauf und die Beachtung der neuen Fristen
  • NEU: Sachkundeanforderungen an die Meldestelle, welche Qualifikation ist gefordert?
  • Auswirkungen auf bestehende Dokumente prüfen, insb. Arbeitsanweisungen, Mitarbeiterinformationen, Risikoanalysen, Meldevordrucke, Mitarbeitereinwilligungen, Dienstvereinbarungen etc.
  • Einrichtung externer Meldemöglichkeiten

11:00 - 12:30 Uhr

Dr. Thorsten Christoffer

Leiter Personalpolitik und Personalcontrolling
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

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Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

15.05.2023
Seminardokumentation
150,00 €
Ihre Dozenten

Dr. Thorsten Christoffer
Leiter Personalpolitik und Personalcontrolling
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale


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