Die Optimierung des Internen Kontrollsystems (IKS) wird von vielen Instituten thematisiert und fokussiert vorangetrieben. Nicht nur die Aufnahme und Dokumentation sämtlicher Kontrollen, sondern auch die Einführung eines IKS-Kreislaufs mit der bankaufsichtlich geforderten IKS-Wirksamkeits-Überwachung und einer IKS-Berichterstattung werden systematisch umgesetzt. Damit die IKS-Weiterentwicklung nachhaltig gelingen kann, wird ein IKS-Beauftragter im Institut benötigt. Dieser koordiniert die (Projekt-)Arbeiten und ist der zentrale Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um das IKS.
Sie möchten Ihre Funktion aufbauen und/oder praxisnah vertiefen? Dann melden Sie sich an zu unserem ONLINE-Seminar mit sechs Modulen. Dieses bietet Ihnen eine Vertiefung Ihres Fachwissens und einen Qualifizierungsnachweis hoher fachlicher Spezialisierung.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.