Laut Creditreform nahmen die Insolvenzen bei Kleinunternehmen/-gewerbetreibenden im 1. Halbjahr 2024 um geschätzt 26,8 % zu! In absoluten Zahlen bedeutet dies 8.890 Insolvenzen in diesem Bereich. Damit entfallen rund 81 % aller Insolvenzen im 1. Halbjahr 2024 auf Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern.
Aufgrund der Vielzahl der Fälle ist es absolut notwendig, sich mit den Möglichkeiten des Insolvenzantragsstellers und noch viel mehr mit den Möglichkeiten des Kreditinstituts im Fall der Fälle zu beschäftigen. Denn bei der Anzahl der Insolvenzen in diesem Segment, summieren sich auch kleinere Beträge zu schmerzhaften Ausfällen!
Handlungsoptionen der natürlichen Person in der Insolvenz
Insolvenzplanverfahren - Bestandteile / Ablauf / Besonderheiten
Einfluss des StaRUG auf Restrukturierung von Kleingewerbetreibenden
Versagung der Restschuldbefreiung
09:30 - 11:00 Uhr
Dr. iur. Dipl.-Jur. (Univ.) Benjamin Webel
Richter am Amtsgericht (Zivil- und Insolvenzrichter) Amtsgericht Ulm
Dr. Benjamin Webel, seit knapp 20 Jahren im Justizdienst tätig, seit 2010 Richter am Amtsgericht Ulm (Leiter der Insolvenzabteilung) und zuständig für einige Großverfahren. Neben der Veröffentlichung von insolvenzrechtlichen Fachbeiträgen ist er Mitautor mehrerer Kommentare zur InsO/zum StaRUG.
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Dr. iur. Dipl.-Jur. (Univ.) Benjamin WebelRichter am Amtsgericht (Zivil- und Insolvenzrichter)Amtsgericht Ulm
15.10.2024
09:30 bis 11:00 Uhr
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