Insolvenz des Kleingewerbetreibenden: Mittel und Wege der Bank

Begriffsbestimmungen & Grundüberlegungen • Handlungsoptionen des Schuldners/Auswirkungen auf Begleitung • Gründe für Versagung der Restschuldbefreiung

Laut Creditreform nahmen die Insolvenzen bei Kleinunternehmen/-gewerbetreibenden im 1. Halbjahr 2024 um geschätzt 26,8 % zu! In absoluten Zahlen bedeutet dies 8.890 Insolvenzen in diesem Bereich. Damit entfallen rund 81 % aller Insolvenzen im 1. Halbjahr 2024 auf Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern. 

Aufgrund der Vielzahl der Fälle ist es absolut notwendig, sich mit den Möglichkeiten des Insolvenzantragsstellers und noch viel mehr mit den Möglichkeiten des Kreditinstituts im Fall der Fälle zu beschäftigen. Denn bei der Anzahl der Insolvenzen in diesem Segment, summieren sich auch kleinere Beträge zu schmerzhaften Ausfällen!

Seminarnummer: SE2410026
Interessant für die Bereiche: Sanierung/Insolvenz

Handlungsoptionen der natürlichen Person in der Insolvenz

  • Abgrenzung der zur Verfügung stehenden Verfahrensmöglichkeiten

Insolvenzplanverfahren - Bestandteile / Ablauf / Besonderheiten

  • Darstellender Teil gem. § 220 InsO: Zwingende Inhalte und Besonderheiten bei natürlichen Personen
  • Anforderungen an die Vergleichsrechnung
  • Gruppenbildung als Gestaltungschance begreifen (Fallbeispiel)
  • Insolvenzplan <-> Restschuldbefreiungsantrag

Einfluss des StaRUG auf Restrukturierung von Kleingewerbetreibenden

  • Synoptischer Abgleich: Restrukturierungsplan vs. Insolvenzplan

Versagung der Restschuldbefreiung

  • Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295 ff. - Ansatzpunkte für den Gläubiger


09:30 - 11:00 Uhr

Dr. iur. Dipl.-Jur. (Univ.) Benjamin Webel

Richter am Amtsgericht (Zivil- und Insolvenzrichter)
Amtsgericht Ulm

Dr. Benjamin Webel, seit knapp 20 Jahren im Justizdienst tätig, seit 2010 Richter am Amtsgericht Ulm (Leiter der Insolvenzabteilung) und zuständig für einige Großverfahren. Neben der Veröffentlichung von insolvenzrechtlichen Fachbeiträgen ist er Mitautor mehrerer Kommentare zur InsO/zum StaRUG.

Nachbesicherung muss nicht automatisch Gläubigerbenachteiligung sein

Hans-Jürgen Wieczorrek

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 2 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

15.10.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christoph Martinek
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Dr. iur. Dipl.-Jur. (Univ.) Benjamin Webel
Richter am Amtsgericht (Zivil- und Insolvenzrichter)
Amtsgericht Ulm

Sie haben ein Seminar verpasst oder haben an dem Seminartermin keine Zeit?

Dann nutzen Sie die innovative und flexible Non-Stop-Wissensvermittlung per 24/7-Streaming-Plattform FCH BankFlix.

Mehr erfahren
Werden Sie Sponsor!

Sie sind etablierter bzw. zertifizierter Lösungsanbieter im Finanzsektor? Dann reihen Sie sich ein in die Liste unserer namhaften Kooperationspartner. Werden auch Sie Sponsor und präsentieren Ihre Produkte und Ihr Unternehmen auf unseren Seminaren einer qualifizierten, institutsübergreifenden und klar fokussierten Zielgruppe.

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.