Gerät ein Kunde in Schieflage (z.B. Insolvenz), stellt sich häufig heraus, dass es zu allem Überfluss auch Versäumnisse bei der Bearbeitung des Kreditengagements im Hinblick auf rechtliche Vorgaben bei der Kreditvertragserstellung und Sicherheitenbestellung gab. In der Regel sind diese Versäumnisse auf Unkenntnis der Vorgehensweisen und Zusammenhänge in Bezug auf ein Insolvenzverfahren respektive die Gesamtsituation des Kunden zurückzuführen. Mit dem entsprechenden (rechtlichen) Hintergrundwissen, mit der Kenntnis möglicher Gefahrenpunkte und Risiken bei der Bearbeitung des Kreditantrags lassen sich Fehlentwicklungen schon im Vorfeld ausschließen. Im Falle einer Insolvenz entstehen der Bank dann wenigstens nicht noch Nachteile durch vermeidbare Form- und Gestaltungsfehler.
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08.09.2022
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Thomas WuschekRechtsanwaltKanzlei SanExpert
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