Wir haben etwas gegen kostenintensive Regulatorik & Prüfungsschwachstellen!

Geschäftsleitung FCH Consult GmbH: Michael Helfer (rechts), Sandra Leicht (2. v. r.), Björn Dommel (links), Marcus Michel (2. v. l.)

Beratungsprodukte

Jetzt entdecken!

Die FCH Consult GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Banken und Bankdienstleister im deutschsprachigen Raum mit Spezialisierung auf die obigen Themen.

Ihr Profit:

  • Team mit ausgewiesener, langjähriger Praxis- und Beratungserfahrung
  • längjährige Schulungs- und Coaching-Erfahrung
  • Know-how-Transfer innerhalb der gesamten FCH Gruppe
  • Nutzung unseres umfangreichen Expertennetzwerkes aus der Banken- und Aufsichtspraxis
  • säulenübergreifendes und direkt umsetzbares Prüfungs- und Fachwissen
  • professionelle, schnelle und individuelle Projektumsetzung.

Ob in Präsenz oder digital – wir beraten Sie ressourcensparend und effektiv!

Ihre Projekte

Wir haben uns für Sie spezialisiert, um Ihnen die bestmöglichen Ergebnisse liefern zu können.
Gerne unterstützen wir Sie in den folgenden Themenfeldern:

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Jurk

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Auf Grund der Entwicklungen an den Finanzmärkten stellt die Bankenaufsicht immer höhere Erwartungen & konkrete Anforderungen an die Angemessenheit von Internen Kontrollsystemen (IKS). Die prozessuale Verankerung von risikoorientierten (Schlüssel-)Kontrollen bietet hierbei eine effiziente & aufsichtskonforme Lösung. Die Einführung von End-to-End-Prozessen ermöglicht die Risiko- und Kontrollbetrachtung über Teilprozesse hinaus und fördert die Kundenfokussierung vom Kundenbedürfnis bis zur Kundenzufriedenheit.

Mit unseren Beratungsangeboten unterstützen wir Sie bei der prozessorientierten Ausgestaltung des Internen Kontrollsystems sowie der Organisationsrichtlinien:

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Jurk

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An die Zuverlässigkeit & Eignung von Vorständen, Aufsichtsorganen & Schlüsselfunktionen stellt die Aufsicht hohe Erwartungen. Die Qualifikation & regelmäßige Weiterbildung (mit Sachkundenachweis) muss - im Sinne der bankaufsichtlichen Anforderungen - gewährleistet sein. Nicht nur im Rahmen der Berufung, sondern zu jedem Zeitpunkt. Die Sicherstellung und der Nachweis der Personaleignung obliegt den Instituten.

Mit unseren Beratungsangeboten unterstützen wir Sie bei der Analyse, Qualifizierung & Sicherstellung der Zuverlässigkeit & Eignung (mit Sachkundenachweis):

Ihr Ansprechpartner:

Frank Günther

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Im Mittelpunkt dieser Kernkompetenz steht die Gestaltung effizienter und entsprechend MaRisk Novelle Kreditprozesse. Wir stellen Ihnen ein umfangreiches Angebot von Einzelmaßnahmen der Beratung, der Qualifikationsunterstützung, von Qualitätschecks bis hin zur Unterstützung komplexer Umsetzungsprojekte im Rahmen von Prozessoptimierungen, Fusionen und Umsetzungen neuer aufsichtlicher Anforderungen zur Verfügung. Fachlich stehen zur Zeit die Umsetzung der komplexen Anforderungen der EBA Leitlinien zu Forbearance und Non-performing Loans (inkl. Risikofrühwarnverfahren, Sicherheitenbewertung, EWB, Ausfall und Reportinganforderungen) im Rahmen der 6.MaRisk-Novelle und der Anforderungen der EBA Guideline Kreditvergabe und Überwachung an die Kreditstrategie und Kreditbearbeitung im Mittelpunkt. Leistungen wie die Erstellung von Dokumentationen und Datenqualitätsanalysen/-optimierungen z. B. rund um das Thema Sicherheiten können im Rahmen unserer Arbeit für Sie inkludiert werden.

Folgende Beratungsprodukte unterstützen ein leistungsstarkes und aufsichtskonformes Kreditgeschäft:

Ihr Ansprechpartner:

Frank Günther

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In Zeiten umfangreichen neuer Anforderungen an das Meldewesen ( z. B. CRR II, AnaCredit, Wifsta, EBA Guidelines, ITS, Durchführungsbestimmungen) der Banken und der aufsichtlichen Bewertung der Qualität der Meldedaten im SREP-Prozess bieten für wir Ihnen ein bedarfsgerechtes Programm an Bausteinen von Qualifikationsunterstützung, Umsetzungschecks, übergreifende Datenplausibilitätschecks bis hin zur Durchführung spezifischer Umsetzungsprojekte. Unsere fachlichen Schwerpunkte liegen vor allem auf Themen wie Gruppe verbundener Kunden/Kreditnehmereinheiten, Großkreditmeldewesen, Millionenkreditmeldewesen, AnaCredit, Wifsta, Durchschau, Umsetzung der komplexen Organkredit und –geschäftsvorschriften,Optimierung des Einsatzes von Eigenkapital u. a. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen und bei der Erstellung prüfungssicherer Handbücher/Anweisungen.

Folgende Beratungsprodukte unterstützen ein leistungsstarkes und aufsichtskonformes Meldewesen:

Betreffs Sicherstellung der fachlichen Qualifikation an die zu Grunde liegenden Prozesse und Daten aus dem Kreditgeschäft nutzen Sie gerne unsere Beratungsleistungen in der Rubrik Kreditgeschäft.

Ihr Ansprechpartner:

Björn Dommel

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Der Trend zu einer Verringerung der Fertigungstiefe innerhalb der Bankprozesse ist seit Jahren ungebrochen. Der Kostendruck und eine zunehmende Spezialisierung lassen sowohl die Anzahl als auch die Komplexität von Auslagerungen bzw. der Fremdbezüge von IT-Lösungen steigen.

Die Auslagerung von Geschäftsprozessen und der Fremdbezug von IT-Systemen entbindet das Institut jedoch nicht von der Verantwortung für die ausgelagerten Prozesse sowie einer sachgerechten Überwachung und Steuerung der Auslagerungen im Rahmen des Auslagerungsmanagements. Mit der Umsetzung der MaRisk-Novelle 2021 bzw. der EBA Guidelines on outsourcing arrangements sind die diesbezüglichen regulatorischen Anforderungen erneut gestiegen und verpflichten jedes Institut u. a. einen Auslagerungsbeauftragten zu bestellen.

Unser Beratungsangebot liefert Ihnen wertvolle Informationen und praxiserprobte Lösungen für eine effiziente und prüfungssichere Umsetzung der regulatorischen Anforderungen:

Ihr Ansprechpartner:

Björn Dommel

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Die Erwartungshaltung der Bankenaufsicht, bezüglich einer wirksamen Revisionsfunktion ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. 

Die moderne Interne Revision muss(!) durch die Prüfung der Strategiekonformität und der Wirtschaftlichkeit der Prozesse einen Mehrwert für jedes Kreditinstitut erbringen und gleichzeitig effizient vorgehen. Das erfordert eine fortlaufende Bewertung und Optimierung der Revisionsmethoden und der Prüfungsplanung. Dabei sollten auch zeitgemäße Methoden der Datenanalyse und agile Arbeitsweisen ausreichend umgesetzt werden.

Ist Ihre Revision diesen Herausforderungen gewachsen? Finden Sie es heraus und machen Sie Ihre Interne Revision mit unseren Beratungsangeboten fit für die Zukunft:

Ihr Ansprechpartner:

Björn Dommel

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Die Entwicklung wirksamer Maßnahmen gegen strafbare Handlungen durch Mitarbeiter und/oder externe Dritte stellt für viele ein „ungeliebtes“ Thema, da unverändert der Glaube weit verbreitet ist, dass dies im eigenen Haus nicht passieren kann. Ungeachtet dessen ist die Verhinderung von strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute nunmehr bereits seit vielen Jahren eine gesetzliche Pflicht gemäß § 25h KWG. Somit gilt es, dass sich die Häuser entsprechend organisieren und vor allem auch für den Fall vorbereiten und aufstellen, wenn dann zumeist „plötzlich und unerwartet“ ein (komplexerer bzw. komplizierter) Compliance- bzw. Deliktfall aufgedeckt wird.

Mit unseren praxiserprobten und durch Experten begleiteten Beratungsangeboten unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung eines wirksamen Internen Kontrollsystems für strafbare Handlungen sowie beim Delikt-/Schadenfallmanagement:

Ihr Ansprechpartner:

Björn Dommel

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Nachhaltigkeit – Weit mehr als Klimaschutz oder die ausschließliche Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben & Gesetze.

Nachhaltigkeit als Modetrend? Nein, die außenpolitischen Entwicklungen, jährlich steigende Hitzesommer und Unwetter zeigen, dass Nachhaltigkeit kein Modetrend oder eine Marketingmaßnahme ist, sondern eine Notwendigkeit. Dabei sollen zukunftsfähige Entscheidungen getroffen werden, die die Perspektiven der nachfolgenden Generationen nicht mindern.

Dabei geht es nicht nur um den Klimaschutz, sondern auch um soziale und ökonomische Aspekte, die in der Unternehmensstrategie zu berücksichtigen sind.

Mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gibt die BaFin eine Orientierungshilfe. Dabei sieht die Aufsichtsbehörde ihr Merkblatt als Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze). Dieses sollte unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips zur Umsetzung der ESG-Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein angemessenes Risikomanagementsystem angewendet werden.

Nachhaltigkeit und deren Kommunikation bieten vielseitige Chancen im Wettbewerb. Eine nachhaltige Entwicklung, das Erkennen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken oder -chancen sowie das Verständnis für die angepassten Interessen der Stakeholder sind zukünftig eine Grundvoraussetzung, um die Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren.

Dies erfordert eine ständige Weiterentwicklung, dem Anpassen von Produkten und der internen Organisation an diese Erfordernisse.

Ist Ihr Institut diesen Herausforderungen gewachsen? Finden Sie es heraus und machen Sie sich mit unseren Beratungsangeboten fit für Ihre nachhaltige Zukunft:

Ihr Ansprechpartner:

Michael Helfer

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Die Bankenaufsicht hat das Thema Informationssicherheit zu einem Aufsichtsschwerpunkt für das laufende Jahr 2021 deklariert. Bereiten Sie sich jetzt auf mögliche Prüfungen mit einem IT-Schwerpunkt vor und identifizieren Sie mögliche Schwachstellen in Ihren Prozessen. Dabei sollten Sie allerdings nicht die Digitalisierung insbesondere Ihrer Kundenprozesse, aber auch Ihrer internen Prozesse vernachlässigen.

Mit unseren Beratungsangeboten unterstützen wir Sie mit praxiserprobten Lösungen für eine effiziente & prüfungssichere Umsetzung der regulatorischen IT-Anforderungen sowie zukunftsorientierten Lösungen:

Ihr Ansprechpartner:

Michael Helfer

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Schlechte Ergebnisse einer aufsichtlichen Sonderprüfung nach § 44 KWG können zur Festsetzung von Kapitalzuschlägen nach dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) führen.

Jede Ankündigung einer Prüfung nach § 44 KWG versetzt daher – auch wenn Sie turnusgemäß und ohne besonderen Anlass erfolgt – den Vorstand und Mitarbeiter eines Instituts unter Stress. Eine rechtzeitige Vorbereitung vor und eine zielgerichtete Abarbeitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Feststellungen nach der Prüfung bietet hierbei die erforderliche Sicherheit bzw. zeigt Verantwortung und Handlungskompetenz.

Wir helfen Ihnen bei einer strukturierten Vor- und Nachbereitung bzw. Simulation einer Prüfung nach § 44 KWG. Schwachstellen können so rechtzeitig erkannt und bereits vor Ankündigung einer Prüfung bereinigt werden. Aber auch nach einer Prüfung unterstützen wir Sie professionell bei der Einleitung und Kommunikation von praxisnahen und bewährten Lösungsansätzen. Profitieren Sie mit unseren Beratungsprodukten vom Know-how-Transfer innerhalb der gesamten FCH-Gruppe:

Referenzen

Wir verfügen über zahlreiche Referenzen aus allen Bankengruppen.
Auf Nachfrage nennen wir Ihnen gerne die passenden Ansprechpartner aus unseren Projekten.

Kontakt

Michael Helfer

Geschäftsführer

FCH Consult GmbH

Im Bosseldorn 30
D-69126 Heidelberg
Tel.: +49 6221 99898 0
E-Mail: fchconsult@fch-gruppe.de

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