Prof. Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender FCH AG
Unser Netzwerk BankHer will Bankerinnen zusammenbringen, um deren Chancen in der in Führungspositionen immer noch dominierenden Männerwelt zu fördern. Was liegt da als Rechtsanwalt näher, als die Rolle der Frauen in der eigenen Profession zu beleuchten?
Pionierin bei den Anwälten war die Rechtsanwältin Maria Otto. Sie wurde 1892 geboren, studierte Jura und schloss das erste juristische Staatsexamen 1916 mit der Note GUT ab, was auch heute noch ein exzellenter Abschluss ist. Allerdings wurde sie erst 1922 zur Rechtsanwältin zugelassen. Denn vorher war eine Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und damit auch zum Richteramt und der Rechtsanwaltschaft für Frauen verboten. Sie konnte jedoch eine informatorische Beschäftigung bei Gerichten und in der Verwaltung absolvieren. Außerdem promovierte sie 1920. Erst mit Änderung der Rechtslage konnte sie dann 1922 in der Weimarer Republik Rechtsanwältin werden und übte diesen Beruf bis zu ihrem Tod 1977 aus. Ihre Berufsgenossinnen erlitten jedoch in der Zeit der NS-Herrschaft einen herben Rückschlag, da die Nationalsozialisten 90 % der Studienplätze nur an Männer vergeben ließen.
Heute sind zwar etwas mehr Frauen als Männer Studierende der Rechtswissenschaft und im Richteramt sind ungefähr ebenso viel Frauen wie Männer tätig. In Lehre (Hochschulprofessoren) und Praxis (Rechtsanwälte, vor allem auf Partnerebene) dominieren jedoch weiterhin die Männer. Da ist also ebenso wie bei den Bankerinnen noch Aufholbedarf.
Beitragsnummer: 22661